22-0537

„Schrägparken“ in der Methfesselstraße nicht mehr erlaubt?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

20.12.2024

Lfd. Nr. 15 (22)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Schrägparken“ in der Methfesselstraße nicht mehr erlaubt?

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Gemäß der oben angeführten Anfrage wurden nachstehende Fragen an die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 23 gestellt, die wie folgt beantwortet werden:

 

Im Bereich der Methfesselstraße 17-19 wird nach Angaben mehrerer Anwohner, dass Parkverhalten verstärkt von der Polizei aufs sogenannte „Schrägparken“ hin überprüft und geahndet. Obwohl es in der Vergangenheit kein Problem darstellte, dass diese Fahrzeuge schräg geparkt wurden, erhalten diese Halter nunmehr eine Verwarnung, da dies laut Polizeiangaben am o.g. Ort verboten sei.

 

Hierzu haben wir folgende Fragen an die entsprechende Fachbehörde:

 

1.)      Seit wann finden die „Schrägparker“- Kontrollen in der Methfesselstraße statt und seit wann werden deren Halter verwarnt? Wie viele Verwarnungen wurden dort in 2024 ausgesprochen?

 

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in bewirtschafteten Parkzonen (Die Methfesselstraße liegt in der Bewohnerparkzone E 313 Langenfelder Damm) obliegt dem Landesbetrieb Verkehr. Eine Aussage über den Beginn und den Zeitraum der Kontrollen sowie den Ahndungen diesbezüglich kann nicht getroffen werden. Etwaige Anfragen müssten an den LBV gestellt werden. Die Statistik der zuständigen Bußgeldstelle [M6] lässt aufgrund der Löschfristen keine validen Aussagen hinsichtlich des Aufkommens von Ordnungswidrigkeiten seit 2024 in der Methfesselstraße zu. Zudem werden die Zahlen nicht an die Straßenverkehrsbehörde gesendet.

 

2.)      Wurde ein entsprechendes Verkehrsschild, dass das „Schrägparken“ erlaubte, in der Vergangenheit entfernt oder gab es dort nie ein entsprechendes Schild?

Wenn nein, warum wurde das „Schrägparken“ dann akzeptiert?

 

Am 07.09.2018 erfolgte eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung seitens des Polizeikommissariats 23 (StVB), die das erlaubte Schrägparken in der Methfesselstraße Hausnummer 17-19 aufhob und in Parken in Längsaufstellung im Seitenstreifen änderte. Das Schrägparken ab Hausnummer 15 in der Methfesselstraße wurde belassen.

 

3.)      Gab es hinsichtlich des „Schrägparkens“ in der Methfesselstraße eine vorherige Begehung und/oder eine Beschwerdelage gegen das „Schrägparken“?

 

Eine vorherige Begehung mit Teilnahme der Straßenverkehrsbehörde PK 23 fand nicht statt. Eine Beschwerdelage lag und liegt dem PK 23 nicht vor.

 

4.)      Wie viele Parkplätze fallen durch das Verbot des „Schrägparkens“ in der Methfesselstraße weg?

 

Bei einer Änderung des Schrägparkens zu Längsparken zur Fahrtrichtung fallen in der Regel zwischen 50 60 % der Parkplätze in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten weg. Bei der Änderung in der Methfesselstraße 17-19 sind bei einer zugrunde gelegten Strecke von ca. 30 Meter 6 Parkplätze entfallen.


                Bild: AfD-Fraktion Eimsbüttel

 

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine  

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