21-0667

Schnelsener Hofgarten

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.01.2020

Lfd. Nr. 47 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Schnelsener Hofgarten

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

In Schnelsen am Schleswiger Damm ist das sogenannte Projekt „Schnelsener Hofgarten“ fast fertiggestellt. Dort werden insgesamt 73 Wohnungen erstellt, hiervon sollen jedoch nur sechs Wohnungen öffentlich gefördert worden sein. Das sind 8,22 %. Bei größeren Wohnungsprojekten im Bezirk Eimsbüttel sollen jedoch ein Drittel der Wohnungen öffentlich gefördert werden und deshalb den sozial schwächeren Familien zur Verfügung gestellt werden.

 

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

Warum sind bei diesem Projekt statt ein Drittel nur 8,22 % der Wohnungen öffentlich gefördert worden?

 

(Sollte das Thema nicht für die Öffentlichkeit sein, kann die Beantwortung auch im nichtöffentlichen Teil des RaLoNiS erfolgen).

 

In der „Vereinbarung für das Bündnis für das Wohnen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Hamburgs über Wohnungsneubau, Klimaschutz und Energieeffizienz, Erhalt der Backsteinfassaden, integrative Wohnungspolitik und Mietrecht in Hamburg für die 21. Legislaturperiode“, kurz „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ heißt es auf Seite 8 [Hervorhebungen durch den Antwortenden]:

 

„Sofern auf privaten Grundstücken mit geltendem Baurecht (für Vorhaben) mit mehr als 30 Wohneinheiten durch Erteilung von Befreiungen zusätzliche Wohneinheiten genehmigt werden, darf nur bezogen auf die zusätzlich durch Befreiung genehmigten Wohneinheiten ein öffentlich geförderter Anteil von bis zu 30% erhoben werden.“

 

Der öffentlich geförderte Anteil bezieht sich also nicht auf das gesamte – überwiegend plankonforme – Vorhaben.

 

Im Konkreten bedeutet das:

Das Vorhaben umfasst 73 Wohnungen auf einer Wohnfläche von insgesamt 5.268 m².

1.070 m² davon sind im Befreiungswege ermöglicht worden.

Die Forderung, bis zu 30 % dieser Fläche als geförderte Wohnungen auszubilden, entspräche damit einer Wohnfläche von bis zu 321 m².

Tatsächlich hat die Bauherrin sechs geförderte Wohnungen auf 457 m² ausgeführt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine