21-4545

Schlussverschickung zur Diagonalsperre Stresemannallee/Grandweg

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.03.2024
Sachverhalt

Die beiliegende Straßenverkehrsplanung zur Errichtung einer Diagonalsperre im Knotenpunkt Grandweg/Stresemannallee/Behrkampsweg wird schlussverschickt. Sie soll als ergänzende Maßnahme zu den bereits 2018 schlussverschickten und ab 2021 durchgeführten Umbaumaßnahmen im Zuge des Veloroutenausbaus auf der Stresemannallee im Knoten umgesetzt werden. Ziel ist es, Kfz-Durchgangsverkehre in der Tempo-30-Zone zu verhindern, auf den umliegenden Hauptverkehrsstraßen zu bündeln und damit das gehäufte Auftreten von Unfällen im Straßenzug Grandweg zu vermeiden. Die Durchssigkeitr Zufußgehende, Radfahrende und Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr wird weiterhin in alle Richtungen möglich sein.r den Kfz-Verkehr bleiben die Fahrtrichtungen Stresemannallee Grandweg Süd und Grandweg Nord Behrkamsweg in beiden Richtungen offen. Die Beratungen zu dem Vorhaben haben in den politischen Gremien in 2022 stattgefunden (s. Drs. 21-2744, 21-2751,21-2708 und 21-3127).

 

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (PK23) am 20.11.2023 erteilt. Eine Teilentwidmung nach HWG ist laut Rückmeldung der BIS (A43) nicht erforderlich, da nur die Verkehrsführung innerhalb des Quartiers angepasst wird.

 

Nach Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden soll die bauliche Umsetzung der Diagonalsperre nach den Straßenbautätigkeiten durch Hamburg Wasser umgesetzt werden. Diese wird zum Frühjahr 2024 angestrebt.

 

Die Öffentlichkeit wurde bereits über das Vorhaben durch die Pressearbeit des Bezirksamtes informiert und soll vor dem Baubeginn -auch über Social media- wieder aufgenommen werden. Zwei Wochen vor Baubeginn erfolgt zusätzlich eine Information über Anliegerschreiben und Aushänge der Baustellenkoordination vor Ort.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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