20-2295

Schließung von Standorten der Flüchtlingsunterbringung im Bezirk Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

24.04.2017

Lfd. Nr. 58 (20)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Philip Engler, Falk Schmidt-Tobler und Ali Hadji Mir Agha (GRÜNE-Fraktion)

 

Schließung von Standorten der Flüchtlingsunterbringung im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Die Behörde für, Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet die Fragen 1. bis 3.  des o. g. Auskunftsersuchens wie folgt:

 

Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) plant derzeit die Schließung sowie die Neubelegung zahlreicher Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk Eimsbüttel. So sollen in Niendorf die Flüchtlingsunterkunft an der Paul-Sorge-Straße in der Nähe des Tibarg sowie die Erstaufnahmeeinrichtung an der Niendorfer Straße noch in diesem Jahr geschlossen werden, ebenso die ehemalige Medimaxx-Halle an der Kieler Straße.

Der ZKF gibt an, dass die Umwandlung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Folgeunterkünfte geprüft worden sei, sich allerdings als nicht wirtschaftlich erwiesen habe, da aufwendige Nachrüstungen erforderlich wären – etwa mit eigenen Kochgelegenheiten und verbesserten sanitären Anlagen.

Im Gegenzug entstehen aber weitere Standorte im Bezirk. Am Hagendeel 60 werden in zwei Baufeldern insgesamt 529 Plätze in Folgeunterkünften geschaffen, außerdem 168 Plätze an der Holsteiner Chaussee 389. Diese Standorte sollen nach der Planung des ZKF im dritten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden. Weitere Plätze gibt es an der Kollaustraße (168) in Containern sowie an der Schmiedekoppel (950) in Containern und Holzblockhäusern.

Die Schließung prekärer Unterkünfte ist angesichts der vielfach schlechten Verhältnisse sehr zu begrüßen. Gleichwohl ist zu bedenken, dass Umzüge für die betroffenen Menschen und Familien weitreichende Konsequenzen haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bewohner*innen vor Ort ihren Kindergarten, ihre Schule oder ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden oder sich in anderer Form eingelebt und integriert haben (z.B. Sportverein, private soziale Kontakte).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF):

 

1)       Werden die Bewohner*innen der Unterkünfte über die bevorstehende Schließung informiert? Wenn ja: in welcher Form. Wenn nein: warum nicht?

 

Die Betreiber und das jeweilige Unterkunfts- und Sozialmanagement einer Einrichtung werden im Rahmen des engen Dialoges mit dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) frühzeitig informiert. Abhängig vom Umfang der mit einer Schließung verbundenen Maßnahmen (Umzug, Rückbau, Sanierung usw.) gibt der ZKF rechtzeitig vorher die Schließung schriftlich bekannt. Die weiteren Maßnahmen werden dann eng mit dem Betreiber abgestimmt, der seinerseits die Bewohnerinnen und Bewohner und die Ehrenamtlichen informiert.

 

2)       Wie werden die Bewohner*innen in ihren Umzug einbezogen? Welchen Einfluss haben sie auf die Wahl des neuen Standortes?  Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Bewohner*innen ortsnah, d.h. mindestens im selben Stadtteil, untergebracht werden? Werden bestehende soziale Kontakte sowie Bezugsorte wie Kindergarten/Schule oder Arbeitsplatz, bei der Verteilung berücksichtigt?

 

Das Unterkunfts- und Sozialmanagement erfasst die individuellen Anforderungen und Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner und leitet diese an die Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS) bei

f & w fördern und wohnen AöR (f&w) weiter. Diese Informationen werden soweit möglich berücksichtigt. Grundsätzlich wird nach den Kriterien des Belegungsmanagements der Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen für Flüchtlinge in Hamburg verlegt, siehe:

 

www.hamburg.de/contentblob/8421310/0ec341e424484f5de7d6517fc51ad113/data/d-zkf-kriterien-belegungsmanagement.pdf)

 

Die AVS ist bemüht, innerhalb der Kriterien für das Belegungsmanagement Geflüchtete in räumlicher Nähe zu ihrer bisherigen Unterkunft unterzubringen. Da die Einhaltung der Kriterien für Transparenz und damit Gleichbehandlung sorgen, können die Bewohner keinen Einfluss auf die Wahl des neuen Standortes nehmen.

 

3)       Ist es sichergestellt, dass die neuen Unterkünfte in der Umgebung vollständig eingerichtet, die Sozialräume etc. hergestellt sind, bevor die alten Unterkünfte aufgelöst werden, um den Bewohner*innen sofort ein neues wohnliches Umfeld bieten zu können? Das betrifft insbesondere die Unterkünfte Am Hagendeel 60 sowie Holsteiner Chaussee 389.

 

Ja.

 

4)       Welche Maßnahmen werden vorgesehen, um jene Nachbarschaften mit der notwendigen Infrastruktur auszustatten, in die besonders viele neue Nachbarn einziehen bzw. schon eingezogen sind (Lokstedt Nord/Niendorf Süd). Zu denken ist hier beispielsweise an Möglichkeiten von Nachbarschaftstreffen, an verbesserte Angebote im Schul-, Kindergarten-, Ausbildungs- und Freizeitbereich, aber auch an ÖPNV-Anbindungen.

 

Die Beantwortung der Frage 4. fällt nicht in die Zuständigkeit der Fachbehörde. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat dazu mitgeteilt:

 

Allgemein:

 

-          In Eimsbüttel sind in den 5 Stadtteilen Lokstedt, Niendorf, Stellingen, Schnelsen und Eidelstedt basierend auf der Förderrichtlinie Forum Flüchtlingshilfe Verfügungsfonds zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit eingerichtet worden.

Siehe: http://www.hamburg.de/eimsbuettel/eimsbuettel-soziales-und-familie/

-          Aus Mitteln für sozialräumliche Integrationsnetzwerke werden durch das Jugendamt verschieden Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur in den Quartieren umgesetzt.

-          Mit Mitteln des Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit werden verschiedene Projekte unterstützt, die auch die Infrastruktur in den Quartieren stärken.

-          Aus Mitteln des Integrationsfonds werden verschiedene kulturelle Projekte in den Quartieren umgesetzt.

 

Speziell zu Eidelstedt:

 

-          Zur Stärkung der bestehenden Nachbarschaftshäuser in Eidelstedt (Eidelstedter Bürgerhaus, ReeWie-Haus und Wichmannhaus) sind verschiedene Maßnahmen in Planung.

-          Der Sportverein Eidelstedt Hamburg (SVE) ist seit September 2015 in der Flüchtlingsarbeit mit verschiedenen Gruppenangeboten aktiv und hat im Jahr 2016 zur Koordinierung der Angebote die Stelle einer Flüchtlingsbeauftragten auf Teilzeitbasis geschaffen. Der Mehraufwand für die Fortführung und den Ausbau der Sportangebote für Geflüchtete und die zweijährige Finanzierung einer Teilzeitstelle als Flüchtlingsbeauftragte sollen durch einen einmaligen Zuschuss aus dem Hamburger Integrationsfonds getragen werden.

-          Für den Stadtteil wird darüber hinaus ein Integrationskonzept erarbeitet, in dem auch die soziale Infrastruktur Thema ist.

 

Speziell zu Lokstedt und Niendorf:

 

-          Der Verein „Herzliches Lokstedt e.V.“ erhält eine Förderung aus dem Integrationsfonds. In dem Verein gestalten mehr als 160 freiwillig Engagierte konkrete Aktivitäten und Angebote in der Flüchtlingsunterstützung. Der Verein, der seit 2013 in der Flüchtlingsarbeit engagiert ist, hat seine Angebote seit 2015 sukzessive an zentrale Orte im Stadtteil Lokstedt und Umgebung verlagert. Es werden vielfältige niedrigschwellige Angebote gemacht, welche zum einen für die Bewohnerinnen und Bewohner aller Unterkünfte erreichbar und zugänglich sind und zum anderen die Einbindung von Migrantinnen und Migranten und Einheimischen ermöglichen. Die Arbeit des Vereins soll durch eine Anschubfinanzierung für die Anmietung und Ausstattung eines Büros und eine Finanzierung einer Teilzeitkraft in den Jahren 2017 und 2018 unterstützt werden.

-          Im Bezirk Eimsbüttel steht mit der ehemaligen Anna-Warburg-Schule am Tibarg eine Immobilie zur Verfügung, deren Leerstand dazu genutzt werden kann, Initiativen und Angeboten für Flüchtlinge und Einheimische vorübergehend einen Raum zu geben. Um in dem Gebäude ein Begegnungszentrum und eine Koordinierungsstelle einzurichten und für die absehbare Zeit des Leerstands zu betreiben, werden Mittel aus dem Integrationsfonds zur Verfügung gestellt.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine