Schleichender Verfall von Mittelweg 140/141 und Milchstraße 30 - was geschieht nun in bester Lage von Hamburg-Rotherbaum?
22.08.2025
Lfd. Nr. 108 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele und Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Schleichender Verfall von Mittelweg 140/141 und Milchstraße 30 – was geschieht nun in bester Lage von Hamburg-Rotherbaum?
Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:
Sachverhalt:
Im Verlauf von fast anderthalb Jahrzehnten ist der Gebäudekomplex Mittelweg 140/141 und Milchstraße 30 an der Kreuzung Milchstraße/Mittelweg sukzessive in den mittlerweile vollständigen Leerstand verfallen. Bereits seit mehreren Jahren sind Erdgeschoss und einzelne Fenster mit Brettern vernagelt. Pflanzen – von Gräsern bis hin zu kleinen Bäumen – wachsen seit Jahren offenbar unkontrolliert aus den Blumenkübeln der oben Stockwerke.
Als vorletzter Mieter schloss das damalige, im ersten Obergeschoss gelegene China-Restaurant im Herbst 2021.[1] Bereits vor zweieinhalb Jahren wurde dann durch das Bezirksamt Eimsbüttel eine Baugenehmigung zur „Revitalisierung eines Wohn- und Geschäftshauses“ erteilt.[2] Zwischenzeitlich ist auch die bis vor einigen Monaten noch geöffnete, im Erdgeschoss der Milchstraße 30 liegende Bierstube geschlossen. Zuletzt hieß es durch das nach offenbar erneutem Verkauf der Immobilie nunmehr zuständige Architekturbüro, dass ein Umbaubeginn noch unklar sei, die Bierstube während der Bauzeit allerdings nicht im Gebäude verbleiben könne.[3]
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung und die Verwaltung, ggf. nicht-öffentlich bzw. vertraulich.
Fragen:
Hierüber liegen dem Bezirk keine Informationen vor.
Ja.
s.o.
S. anliegende Bescheide
Bis zum 16.02.2026
Nein.
Hierüber hat das Bezirksamt keine Kenntnis. Es liegt keine Anzeige über den Baubeginn vor.
Hierüber liegt dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Hierüber kann das Bezirksamt keine Aussagen treffen.
Nein.
s.o.
Vermutlich werden die angrenzenden Nebenflächen durch die Baustelleneinrichtung belegt werden. Das Parken wird temporär entfallen und der Fußgängerverkehr muss umgeleitet werden. Der Linienbusverkehr wird wahrscheinlich nicht beeinträchtigt. Lösungskonzepte sind mit dem Bauantrag zu liefern.
Beschluss: ohne
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