22-0899

Schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem durch Kaminöfen im Bezirk

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

21.03.2025

Lfd. Nr. 68 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

Schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem durch Kaminöfen im Bezirk

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Luftqualität in Hamburg wird auf Grundlage der 39. BImSchV erfasst und bewertet. Das Hamburger Luftmessnetz umfasst verschiedene Messstationen (https://luft.hamburg.de/), die im gesamten Stadtgebiet vorhanden sind und die, je nach Schwerpunktsetzung der Station, die relevanten Schadstoffe messtechnisch erfassen. Die zuständige Fachbehörde BUKEA erstellt u.a. auf Grundlage dieser Messungen und Auswertungen Luftreinhaltepläne zur Verbesserung der Luftgüte (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/luft-laerm-elektromagnetische-felder/luftreinhalteplan-164764). Der aktuelle Luftreinhalteplan (3. Fortschreibung) führt aus, dass seit 2021 in Hamburg an allen Messstationen die Grenzwerte der 39. BImSchV mit Bezug auf die menschliche Gesundheit eingehalten werden.

Emissionen aus Kaminöfen, ebenso wie Emissionen aus Hausbrand und Kleingewerbe, Offroad-Verkehr (mobile Maschinen und Geräte), Emissionen von Gewerbe- und Industriebetrieben ohne Emissionserklärungspflicht, sowie regionale und überregionale Quellen tragen im Allgemeinen zur städtischen Hintergrund­belastung an Luftschadstoffen bei. Eine Verteilung der Schadstoffbelastung ist abhängig von der Verteilung der jeweiligen Emissionsquellen, sowohl der Hintergrundbelastung, als auch der Zusatzbelastung durch Straßenverkehr oder andere lokale Quellen.

Die Anforderungen an den Betrieb von Kaminöfen sind in der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV“ geregelt. Feuerungsanlagen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch Schornsteinfeger (Feuerstättenschau), von denen auch die ggf. erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten angeordnet werden.

Sachverhalt:

Eine Person aus Hoheluft hat sich an die Linksfraktion gewandt und berichtet, dass sie sich bereits mehrfach beim Bezirksamt über erhebliche Geruchsbelästigungen durch Kaminöfen beschwert habe. Insbesondere bei schlechtem Wetter komme es im Stadtteil Hoheluft zu einer starken Rauchentwicklung mit deutlich wahrnehmbarem verbranntem Geruch, der das Lüften der Wohnungen erschwert. Der Beschwerdevorgang sei bislang unbeantwortet geblieben. Eine entsprechende Beschwerdelage ist derBezirkspolitik bisher nicht bekannt.

Die wiederholte und zunehmende Geruchsbelästigung durch Kaminöfen in dicht besiedelten Gebieten führt nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität, sondern könnte auch gesundheitliche Auswirkungen auf die Anwohner*innen haben, insbesondere auf Menschen mit Atemwegserkrankungen oder empfindlichen Personen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Sind dem Bezirksamt entsprechende Beschwerden aus Hoheluft oder anderen Teilen des Bezirks bekannt? Wenn ja, wann gingen diese Beschwerden ein, wie viele waren es, und welche konkreten Inhalte hatten sie? (Bitte für die letzten drei Jahre auflisten.)

Dem zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt liegen keine entsprechenden Beschwerden aus Hoheluft vor. Aus anderen Teilen des Bezirkes gingen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils zwei Beschwerden, im Jahr 2025 eine Beschwerde bei VS3 ein, bei denen es um Rauchbelästigungen aus unterschiedlichen Quellen ging. Diese wurden im Umweltausschuss der Bezirksversammlung thematisiert.

  1. Verfügt das Bezirksamt über Messwerte zur Luftbelastung (CO, Feinstaub) im Bereich Hoheluft sowie im restlichen Bezirk? Wenn ja, wie lauten diese Werte, und wo genau wurden sie gemessen? (Bitte für die letzten drei Jahre möglichst kleinräumig nach Messstandorten aufschlüsseln.)

Das Bezirksamt nutzt die vom Hamburger Luftmessnetz veröffentlichten Daten zur Luftqualität (https://luft.hamburg.de/) und bei Bedarf die fachliche Expertise der BUKEA.

  1. Wie oft kam es in den letzten drei Jahren zu Überschreitungen von Grenzwerten der Luftbelastung im Bereich Hoheluft und in anderen Bezirksgebieten?

Siehe Vorbemerkung.

Laut den Jahresberichten 2022 und 2023 der BUKEA zur Luftqualität in Hamburg kam es zu keinen Überschreitungen von Grenzwerten. Der Bericht für das Jahr 2024 liegt noch nicht vor.

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, wenn Grenzwerte überschritten werden?

r die Einhaltung der Luftqualitätsstandards ist die Fachbehörde BUKEA zuständig. Siehe Vorbemerkung.

  1. Falls keine Messwerte vorliegen: Aus welchen Gründen wurden bisher keine Messungen durchgeführt, und plant das Bezirksamt, zukünftig solche Messungen durchzuführen?

Messungen der Luftqualität werden durch die zuständige Fachbehörde im Rahmen der Luftreinhalteplanung beauftragt. Siehe Vorbemerkung.

  1. Ist dem Bezirksamt ein Einfluss von Kaminöfen auf die Luftqualität in Hoheluft oder in anderen dicht bebauten Gebieten des Bezirks bekannt?

Ja. Siehe auch Vorbemerkung.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

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