Schadstoffbelastung des Geländes Offakamp Verbreitungsgefahr?
16.09.2014
Lfd. Nr. 4 (20)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Carsten Ovens, Stephanie Schmidt und Silke Seif (CDU-Fraktion)
„Schadstoffbelastung des Geländes Offakamp – Verbreitungsgefahr?“
Die Anfrage wird – von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Das Gelände des ehemaligen Recyclinghofs im Offakamp ist seit einigen Jahren ungenutzt. Zuletzt hatte es 2012/2013 Überlegungen der Verwaltung gegeben, die Fläche zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Dieser Idee war im Juni 2013 vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eine Absage erteilt worden, da es sich um ein ausgewiesenes Gewerbegebiet handelt.
Ein besonderer Streitpunkt ist stets auch die hohe Schadstoffbelastung des Bodens gewesen, die bereits im Jahr 2005 in einem Gutachten festgestellt wurde, und nur so lange als unbedenklich eingestuft wurde, wie der Boden versiegelt sei.
Laut Auskunft des Bezirksamtes Eimsbüttel ist für die Beantwortung der Frage die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt:
Zu 1. und 1.a):
Nein.
Zu 1.b):
Bei den Untergrunderkundungen im Jahre 2005 wurden Schadstoffbelastungen mit Schwermetallen (im Wesentlichen Blei, Kupfer und Zink) sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nachgewiesen, die aber eine Ausweisung für eine Nutzung als Gewerbefläche zulassen. Bodenluftuntersuchungen ergaben ein aerobes Milieu ohne nennenswerte Bildung von Methan. Nur die Kohlendioxidkonzentrationen bei reduzierten Sauerstoffkonzentrationen waren erhöht. Die im Mai 2014 durchgeführten Baugrunduntersuchungen für einen geplanten Handwerker- und Gewerbehof bestätigten die in 2005 ermittelte Schadstoffbelastung.
Zusammengefasst ist das im Auffüllungskörper ermittelte Schadstoffpotential als verhältnismäßig gering einzustufen.
Eine mögliche Verbreitung von Schadstoffen, sowie der Direktkontakt mit dem Auffüllungsmaterial, ist aufgrund des derzeitigen Versiegelungsgrades des Grundstücks nicht gegeben. Die Kohlendioxidkonzentrationen in der Bodenluft stellen für den Aufenthalt im Freien keine Gefährdung dar. Gaswanderungen in benachbarte Grundstücksbereiche sind nicht zu erwarten. Die im B-Plan eingezeichnete Gaswanderungszone wurde standardmäßig als Sicherheitspuffer im Bereich solcher Auffüllungen vermerkt.
ohne
keine
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