21-0253

Sauberkeit und Pflege im öffentlichen Raum Eimsbüttel

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

09.10.2019

Lfd. Nr. 28 (21)

 

Große Anfrage nach § 24 BezVG der FDP-Fraktion der Bezirksversammlung Eimsbüttel

 

Sauberkeit und Pflege im öffentlichen Raum Eimsbüttel

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Es ist leider zu beobachten, dass der öffentliche Raum in Eimsbüttel immer unansehnlicher wird und die Städtische Straßenreinigung fast nur noch auf den Straßen stattfindet und da auch nur dort, wo gerade keine parkenden Autos stehen. Gehwege sind nicht nur holprig, sondern es wächst auch Unkraut aus den Fugen, was bei Regen zu einer erheblichen Rutschgefahr für Kinder auf Rädern und ältere Mitbürger bedeutet.

 

Wir fragen die Bezirksamtsleitung,

 

  1. Wie oft und wann werden die Bürgersteige (nicht die Straßen!) gereinigt und vom Schmutz befreit?

 

Die Zuständigkeit für die Wegereinigung bei gebührenpflichtigen Straßen liegt bei der Stadtreinigung Hamburg. Die Frequenz der Reinigung ist im Wegereinigungsverzeichnis (www.hamburg.de/saubere-stadt) festgelegt.

Bei Wegeflächen mit Anliegerverpflichtung ist die Reinigungshäufigkeit den örtlichen Erfordernissen anzupassen.

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat hierzu aktuell eine Broschüre „Informationen zur Wegereinigung in Hamburg“ herausgegeben.

 

  1. In welchen Abständen (wöchentlich/monatlich/quartalsweise?) bzw. wie häufig im Jahr erfolgt dieses?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Gibt es einen Reinigungsplan für jede Straße?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Wenn Frage 3 mit ja beantwortet wird, wie lautet dieser vollständig und im Details beispielsweise für das laufende Jahr 2019?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Wann und in welchen Abständen werden die Grünrabatte geschnitten, gereinigt und von Gärtnern gepflegt?

 

Angelegte Vegetationsflächen im Straßenraum werden wie folgt gepflegt:

  • Kurzrasenflächen drei- bis siebenmal pro Jahr
  • Langgrasflächen ein- bis zweimal pro Jahr
  • Staudenflächen drei- bis viermal pro Jahr

Strauchflächen werden nach Bedarf der Verkehrsgefährdung gepflegt, im Rahmen der Schulwegsicherung einmal im Jahr.

Vegetationsflächen der Straßenbaumstandorte werden nach Bedarf der Verkehrsgefährdung gepflegt.

 

  1. Wann und in welchen Abständen werden Brennesseln und anderes Unkraut entfernt?

 

Siehe Antwort zu Frage 5. Ein gezieltes Programm zur Entfernung von Brennnesseln im Straßenraum wird durch die FHH nicht verfolgt.

 

  1. Wann und in welchen Abständen werden Verkehrsschilder besichtigt?

 

Verkehrsschilder werden im Rahmen der monatlichen Begehung besichtigt.

 

  1. Wann und in welchem Abstand werden diese Verkehrsschilder, die unter Ziffer 7 für maßgeblich verschmutzt erachtet werden, von Schmutz befreit, damit man als Verkehrsteilnehmer auch Verkehrsregeln tatsächlich beachten kann?

 

Die Reinigung der Verkehrszeichen erfolgt aus dem Budget der Straßenunterhaltung. Hier stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung, daher wird die Reinigung nach Dringlichkeit beauftragt. Die Wiederherstellung einer eindeutigen Erkennbarkeit wird immer schnellstmöglich sichergestellt. Eine allgemeingültige Angabe kann jedoch nicht gegeben werden.

 

  1. Wann und in welchen Abständen werden die Bodenplatten der Gehwege Mittelweg Höhe Alte Rabenstraße bis Milchstraße überprüft und gerade für Senioren in Stand gesetzt?

 

Die Gehwege werden einmal monatlich begangen. Akute Gefahrenstellen werden im Rahmen der Unterhaltung kurzfristig beauftragt und behoben. Eine umfangreiche Grundinstandsetzung der Gehwege ist in dem Bereich derzeit nicht vorgesehen.

 

  1. Wieso werden immer mehr Parkplätze und Gehwege zweckentfremdet durch viel zu große SUV‘s etc. und ein Durchkommen für Kinder auf Rädern, z.B. im Mittelweg zwischen Milchstraße und Alte Rabenstraße immer schwieriger wird.

 

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich.

 

  1. Ist beabsichtigt, in Straßen, z.B. einmal im Herbst nach dem Laubfall und einmal im Frühling, nach dem Sandstreuen, eine Seite einer Straße für einen Tag für geparkte Autos von 7 bis 17 Uhr zu sperren, um auch die Stellen unter den dort sonst dauernd parkenden Autos auf Straße und Gehwegen zu reinigen?

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtreinigung Hamburg.

 

  1. Wenn die Frage zu Ziffer 11. mit nein beantwortet wird, was spricht gegen die gute Erfahrung in anderen Ländern bzw. anderen Großstädten mit dieser halbseitigen Straßensperrung?

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtreinigung Hamburg.

 

  1. Wie hoch aktuell belaufen sich die Kosten für Sauberkeit und Pflege im öffentlichen Raum und ist beabsichtigt, diese zu erhöhen und wenn ja, um wieviel?

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie.

 

  1. Wird Sauberkeit und Pflege im öffentlichen Raum zur Chefsache erklärt?

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Drucksache 21/9699 „Hamburg - gepflegt und grün“. (Quelle: Parlamentarische Datenbank)

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

Drucksache 21/9699