Sauberkeit und Pflege im öffentlichen Raum Eimsbüttel
09.10.2019
Lfd. Nr. 28 (21)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der FDP-Fraktion der Bezirksversammlung Eimsbüttel
„Sauberkeit und Pflege im öffentlichen Raum Eimsbüttel“
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Es ist leider zu beobachten, dass der öffentliche Raum in Eimsbüttel immer unansehnlicher wird und die Städtische Straßenreinigung fast nur noch auf den Straßen stattfindet und da auch nur dort, wo gerade keine parkenden Autos stehen. Gehwege sind nicht nur holprig, sondern es wächst auch Unkraut aus den Fugen, was bei Regen zu einer erheblichen Rutschgefahr für Kinder auf Rädern und ältere Mitbürger bedeutet.
Wir fragen die Bezirksamtsleitung,
Die Zuständigkeit für die Wegereinigung bei gebührenpflichtigen Straßen liegt bei der Stadtreinigung Hamburg. Die Frequenz der Reinigung ist im Wegereinigungsverzeichnis (www.hamburg.de/saubere-stadt) festgelegt.
Bei Wegeflächen mit Anliegerverpflichtung ist die Reinigungshäufigkeit den örtlichen Erfordernissen anzupassen.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat hierzu aktuell eine Broschüre „Informationen zur Wegereinigung in Hamburg“ herausgegeben.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Angelegte Vegetationsflächen im Straßenraum werden wie folgt gepflegt:
Strauchflächen werden nach Bedarf der Verkehrsgefährdung gepflegt, im Rahmen der Schulwegsicherung einmal im Jahr.
Vegetationsflächen der Straßenbaumstandorte werden nach Bedarf der Verkehrsgefährdung gepflegt.
Siehe Antwort zu Frage 5. Ein gezieltes Programm zur Entfernung von Brennnesseln im Straßenraum wird durch die FHH nicht verfolgt.
Verkehrsschilder werden im Rahmen der monatlichen Begehung besichtigt.
Die Reinigung der Verkehrszeichen erfolgt aus dem Budget der Straßenunterhaltung. Hier stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung, daher wird die Reinigung nach Dringlichkeit beauftragt. Die Wiederherstellung einer eindeutigen Erkennbarkeit wird immer schnellstmöglich sichergestellt. Eine allgemeingültige Angabe kann jedoch nicht gegeben werden.
Die Gehwege werden einmal monatlich begangen. Akute Gefahrenstellen werden im Rahmen der Unterhaltung kurzfristig beauftragt und behoben. Eine umfangreiche Grundinstandsetzung der Gehwege ist in dem Bereich derzeit nicht vorgesehen.
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtreinigung Hamburg.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtreinigung Hamburg.
Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Drucksache 21/9699 „Hamburg - gepflegt und grün“. (Quelle: Parlamentarische Datenbank)
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