Sanierung des Weges auf dem Friedhof Eidelstedt - Drs. 21-111, Beschluss des HA vom 26.06.2020 -
Letzte Beratung: 10.11.2022 Hauptausschuss Ö 4.1
Das Flurstück 1319 liegt im Verwaltungsvermögen Tiefbau des Bezirkes Eimsbüttel. Da der Flurstücksteil auf dem Friedhof Eidelstedt dem Gemeingebrauch nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht, kann dieser dem öffentlichen Verkehr nicht gewidmet werden. Die Unterhaltungspflicht obliegt dem Wegebaulastträger, gem. Hamburgisches Wegegesetz (HWG), jedoch nur auf gewidmeten Flächen.
Gemäß politischem Beschluss wurde der Flurstücksanteil auf dem Friedhof, in Abstimmung mit der Kirchengemeinde Eidelstedt, vom Fachamt Management des öffentlichen Raumes wieder verkehrssicher hergestellt.
Des Weiteren konnte mit der Kirchengemeinde der Ankauf des anteiligen Friedhofweges vereinbart werden. Das Fachamt MR hat sich infolgedessen bereit erklärt, im Rahmen der Grundstücksübereignung, die vorhandene Asphaltfläche aufzubrechen und die Ertüchtigung der Tragschicht durchzuführen. Die anschließende Neupflasterung der Fläche soll durch die Friedhofsgemeinde erfolgen.
Eine entsprechende Flurstücksteilung und der anschließende freihändiger Verkauf des Flurstückes wurde vom Fachamt MR beim LIG beantragt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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