21-2762

Sachverhalt: 2. Projektaufruf Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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01.03.2022
Sachverhalt

Mit der Drucksache 22/1916 hat die Bürgerschaft die Einrichtung des Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere beschlossen. Damit sollen Maßnahmen für stabile, lebendige Quartiere entwickelt und insbesondere in Quartieren mit hoher Bevölkerungsdichte die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel außerhalb von RISE-Gebieten verbessert werden. Dies kann z.B. laut Förderrichtlinie vom 19.04.2021 geschehen, indem

  • die bestehende quartiersbezogene soziale und (sozio-)kulturelle Infrastruktur bedarfsgerecht modernisiert und ausgebaut,
  • Wohnumfelder und öffentliche Freiräume attraktiv und barrierefrei gestaltet,
  • Orte der Begegnung und Kommunikation auch im öffentlichen Raum geschaffen und ergänzend
  • sozialintegrative Maßnahmen unterstützt werden.

 

Die BSW hat nun einen zweiten Projektaufruf gestartet. Bis zum 14. April 2022 können die Bezirksämter und Fachbehörden Anträge bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stellen.

 

Damit die Mitglieder vom HaKuS am 29. März, von der Bezirksversammlung am 31. März und vom Sozialraumausschuss am 05. April eine Übersicht über die vorliegenden Projektideen erhalten können, müssen die fertigen Projektskizzen vom Projektträger inkl. einer soliden Kostenschätzung sowie einer gesicherten Kofinanzierung bis zum 25. März der Bezirksverwaltung vorgelegt werden.     

 

 

Petitum/Beschluss

 


Um Kenntnisnahme wird gebeten    

 

 

Anhänge

Projektaufruf Stadtentwicklungsfonds
Projektskizze Stadtentwicklungsfonds
Stadtentwicklungsfonds_FAQ, Merkblatt
Förderrichtlinie Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere