22-1661

Sachstand zur Entwicklung der gemeindepsychatrischen Verbünde (GPV) im Rahmen des Landespsychatrieplanes in Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Andreas Birnbaum und diger Kuhn (CDU-Fraktion)
Titel: Sachstand zur Entwicklung der gemeindepsychatrischen Verbünde (GPV) im Rahmen des Landespsychatrieplanes in Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-130

Eingangsdatum: 27.10.2025
Datum der Antwort: 05.11.2025

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Am 07.01.2025 hat der Hamburgische Senat die Drucksache 22/17437 (Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 13. September 2023 „Weiterentwicklung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Hamburg Hamburger Psychiatrieplan erarbeiten“) verabschiedet. Die Hamburgische Bürgerschaft hat diese Drucksache am 26.02.2025 einstimmig beschlossen.

Hierdurch soll die Versorgung psychisch kranker Menschen in Hamburg weiterentwickelt werden mit dem konkreten Ziel, die vorhandenen Strukturen und Leistungen zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen auszubauen und zu verbessern. Dazu werden in den Hamburger Bezirken sogenannte „Gemeindepsychiatrische Verbünde“ (GPV) installiert. Diese sollen nach gemeindepsychiatrischen Prinzipien die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung fördern. Als übergeordnete Koordinierungseinheit wird die „Bezirkliche Psychiatriekoordination“ (PK) als Stabsstelle beim Fachamt Gesundheit eingerichtet. Sie übernimmt die Steuerung und Organisation des GPV. Gleichzeitig bildet sie das Bindeglied zwischen Landes- und Bezirksebene.

Gemäß Zeitplan sollten die GPV und damit die Stabsstellen PK bereits in der ersten Jahreshälfte 2025 eingerichtet werden. Laut Drucksache haben sich in Eimsbüttel ansässige Leistungserbringer bereits im Dezember 2022 auf den Weg gemacht, am Aufbau eines GPV zu arbeiten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das zuständige Fachamt:

  1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand in der Entwicklung der GPV in Eimsbüttel?

Durch eine bezirksinterne Lenkungsgruppe (Unterarbeitsgruppe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft/PSAG) unter Beteiligung einer leitenden Mitarbeiterin aus dem Gesundheitsamt wurden bereits verschiedene organisatorische und inhaltliche Vorbereitungen zur Gründung der GPV in Eimsbüttel vorgenommen.

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang zur Entwicklung der GPV durchgeführt?

Es erfolgte die Gründung einer Lenkungsgruppe (Untergruppe der PSAG) mit Beteiligung einer leitenden Mitarbeiterin aus dem Gesundheitsamt mit monatlichen Treffen. Zudem findet eine regelmäßige Teilnahme an sogenannten Werkstattgesprächen mit der Sozialbehörde sowie der Besuch von Fachtagen statt.

Schließlich wurde ein Konzept für die Gründung der GPV erarbeitet.

  1. Wurden Gespräche mit Leistungserbringern im Rahmen der GPV geführt, wenn ja, mit welchen? Welche konkreten Ergebnisse haben die Gespräche ergeben?

Die Gespräche werden von der Psychiatriekoordination geführt, sobald die Position besetzt ist.

  1. Welches Budget ist für 2025 und 2026 jeweils für die Installation der GPV vorgesehen? Wie sind die geplanten Mittel in 2025 konkret verwendet worden?

Fehlanzeige.

  1. Ist die Stabsstelle (PK) bereits besetzt worden? Wenn ja, mit wem? Wenn nein, warum nicht? Verweis auf 22-0905 Referentenanforderung Gemeindepsychiatrischer Verbund Eimsbüttel (GPV)

Die Stelle der Psychiatriekoordination konnte im Rahmen eines Auswahlverfahrens in Eimsbüttel besetzt werden. Arbeitsbeginn wird der 15.02.2026 sein.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta

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