Sachstand zu Zahlungsrückständen und Arbeitsweise des Fachamtes Grundsicherung und Soziales im Bereich Hilfe zur Pflege (HzP)l
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Andreas Birnbaum und Rüdiger Kuhn (CDU-Fraktion)
Titel: Sachstand zu Zahlungsrückständen und Arbeitsweise des Fachamtes Grundsicherung und Soziales im Bereich Hilfe zur Pflege (HzP)l
Fortlaufende. Nr.: 22-198
Eingangsdatum: 29.05.2026
Datum der Antwort: 10.06.2026
Hinweis:
Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung. Sie wird pflegebedürftigen Personen gewährt, wenn diese die Pflegeleistungen finanziell nicht selbst tragen können und sie auch nicht von anderen – beispielsweise der Pflegeversicherung – in ausreichendem Umfang Unterstützung erhalten.
Sachverhalt:
Leistungserbringer ambulanter sowie stationärer Pflegeleistungen berichten seit geraumer Zeit von erheblichen Zahlungsrückständen des Fachamtes Grundsicherung und Soziales im Zuge der Auszahlung von Leistungen der Hilfe zur Pflege. Siehe hierzu auch Drucksache 22/15028, 22/17264, 22/16615 und 23/1161 der Hamburgischen Bürgerschaft. In dieser Anfrage soll nun im Speziellen die Situation im Bezirk Eimsbüttel betrachtet werden.
Entgegen der in Beantwortung der diversen schriftlichen Kleinen Anfragen gemachten Aussicht auf Besserung durch zusätzliche Kapazitäten und Verschlankung von Prozessen, berichten Leistungserbringer von einer Verschlechterung der Lage.
Neben weiter steigenden Außenständen des Fachamtes gegenüber den Leistungserbringern berichten eben diese über die massiven Zahlungsrückstände hinaus, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Eimsbüttel zunehmend schwierig gestaltet. Vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen werden regelhaft überschritten, Mahnungen werden ignoriert, zu den eigentlichen Sprechzeiten sind Sachbearbeiter nicht erreichbar, auf Anfragen via E-Mail oder Brief erfolgt vielfach keine Reaktion, die Bearbeitungsdauer für Leistungsbescheide ist viel zu lang und vielfach werden diese dann auch noch fehlerhaft ausgestellt. Besonders gravierend scheint im Hinblick auf die beschriebenen Missstände die Situation im sozialen Dienstleistungszentrum Lokstedt zu sein.
Leistungserbringer geraten so vielfach in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedarfe der Kapazitäten im Bereich der professionellen Langzeitpflege sollte dies dringend vermieden werden.
Besonders hervorzuheben sind die daraus erwachsenen Probleme für die Pflegebedürftigen. Auch diese warten nach intensiver Vermögensprüfung unnötig lange auf ihren Leistungsbescheid, bis Klarheit über die Finanzierung ihres Eigenanteils besteht. Vielfach ist die Auszahlung des Pflegegeldes daran gekoppelt und erfolgt erst nach ergangenem Bescheid. Zudem kann der wirtschaftliche Druck dazu führen, dass Leistungserbringer vermehrt die Aufnahme von Selbstzahlern gegenüber Pflegebedürftigen, die auf HzP angewiesen sind, bevorzugen. Dies führt zu einer unweigerlichen Benachteiligung und einem sozialen Schiefstand gegenüber denen, die Ihren Eigenanteil nicht selbst tragen können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das zuständige Fachamt:
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorwort von GS:
Unbeantwortete Abfragen per Mail, Brief und Telefon.
Antwort: Dazu liegt keine Erhebung vor.
Antwort:Aufgrund der Einführung des Fachverfahrens PROSOZ bis in das Jahr 2020 hinein, stehen keine verlässlichen Daten in 2020 zur Verfügung.
Berichtsjahr |
Buchungsbetrag |
2021 |
42.345.285,61 € |
2022 |
34.545.007,67 € |
2023 |
40.065.974,57 € |
2024 |
45.931.075,58 € |
2025 |
49.971.258,40 € |
Die Auswertungen aus dem Datawarehouse des Fachverfahrens PROSOZ richten sich nach dem Monat, dem die Auszahlungen im System zugeordnet werden – also dem sogenannten Rechnungsmonat. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt jedoch erst nach der Prüfung der jeweiligen Rechnung, sodass es auch nachträglich zu Veränderungen in Vorjahren kommen kann.
Antwort: Dazu liegt keine Erhebung vor.
Antwort: Zahlungsfristen richten sich nach den §§ 271, 271a, 286 Abs. 3 BGB.
Antwort: Dazu liegt keine Erhebung vor. Rechnungen sollen schnellstmöglich im Rahmen der zu treffenden Priorisierungsentscheidungen bearbeitet werden.
Antwort: Die Sachbearbeitung in der Grundsicherung ist geprägt von einer hohen Arbeitsbelastung und den derzeitigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes für Arbeitgeber. Unbesetzte Sachgebiete müssen von den anwesenden Kolleginnen und Kollegen neben der Bearbeitung der Anträge, Fragestellungen per Mail/Post/Telefon und Notfällendes eigenen Sachgebietes vertreten werden. Die Prüfung von Anträgen auf existenzsichernde Leistungen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die aufgrund der gesetzlichen Komplexität und der Bedeutung für den Antragssteller ein hohes Maß an Fachwissen, Recherche und Sorgfalt erfordert. Um diesem Anspruch in der beschriebenen Arbeitslastsituation gerecht zu werden, müssen die Kolleginnen und Kollegen in der Sachbearbeitung täglich Priorisierungsentscheidungen treffen. Das kann dazu führen, dass in Dienststellen mit temporär unbesetzten Stellen nicht jede Anfrage unmittelbar beantwortet werden kann und die Rückmeldung etwas Zeit benötigt.
Antwort: s. Antwort zu Frage 6.
Antwort:Im Projekt Nemo GS werden die Prozesse der Grundsicherungsdienststellen auf Effizienz untersucht und optimiert. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wissensmanagements, die Stärkung der Führung, eine effizientere Steuerung sowie die Einführung arbeitsteiliger Prozesse. Zur Umsetzung dieser Ziele konnte der Telefonische HamburgService (THS) als Partner für eine Fachtelefonie für die Grundsicherungsdienststellen gewonnen werden. Die Telefonie wurde bereits in den Bezirken Altona und Nord erfolgreich pilotiert und wird ab 01.07.2026 auch in Eimsbüttel eingeführt. Die Kolleginnen und Kollegen des THS wurden eigens für die Übernahme dieser Aufgabe zu Fragen der Leistungsgewährung nach SGB XII geschult und haben Zugriff auf die im Fachverfahren hinterlegten Daten, so dass Anfragen von Antragsstellern und ihren Vertretern schnell und zuverlässig beantwortet werden können. Sollten einzelne Fragen nicht über den THS geklärt werden können, wird diese über ein Digitales Anliegenmanagement an die zuständige Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter weitergeleitet und dort bearbeitet. Die telefonischen Sprechzeiten können so erweitert und die Erreichbarkeit verbessert werden. Gleichzeitig wird in der Sachbearbeitung Zeit für die Prüfung von rechtlichen Sachverhalten gewonnen.
Beschluss: ohne
keine
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