21-4218

Sachstand Methfesselstraße 80 – Juni 2023

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

04.07.2023

Lfd. Nr. 220 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

 

Sachstand Methfesselstraße 80 Juni 2023

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Im Januar 2023 wurde der letzte Mieter der Methfesselstraße 80 über weitere Pläne der Eigentümer für das Gebäude informiert. Geplant sei unter anderem Sanierung und die Aufstockung von zwei Stockwerken. Der Mieter ist daraufhin an die Linkfraktion Eimsbüttel herangetreten.

 

Das Gebäude ist seit mehreren Jahren in den Medien. Insbesondere weil die Standsicherheit des Gebäudes angeblich gefährdet war. Das mündete in einigen Stützpfeilern, davon auch viele in der Wohnung des letzten Mieters, die das Gebäude stützen sollten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Gab es weitere Begehungen des Abschnittes für Wohnraumschutzes in der Methfesselstraße 80?
  1. Wenn ja, wann?

 

Nein.

 

  1. Welche Feststellungen hat der Abschnitt für Wohnraumschutz wann gemacht?

 

Siehe 1a.

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit September 2021 in der Methfesselstraße 80 wann angeordnet?

 

Anordnung zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände am 1.11.21:

Die unzumutbare Belästigung des Mieters durch die Aufstellung der Notsteifen in den Zimmern seiner Wohnung als statisch zur Sicherung unumgänglich nachzuweisen oder zu beheben. (…)“

 

  1. Gab oder gibt es Buß- oder Zwangsgeldverfahren im Zusammenhang mit der Methfesselstraße 80?
  1. Wenn ja, wann wurden die Buß-oder Zwangsgelder verhangen?

 

Ja.

 

  1. Aus welchen Gründen?

 

  • Vollumfängliche Wiederherstellung der Standsicherheit der Holzkonstruktionen und Wände entsprechend den Untersuchungsergebnissen (s. Ziffer 1 und 2) durch eine qualifizierte Fachfirma.
  • Eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten ist bis zum o.a. Termin (26.08.2021) bei der im Briefkopf genannten Dienststelle einzureichen.

 

  1. Wurden die Forderungen beglichen?

 

Ja.

 

  1. Wenn nein, aus welchen Gründen gab es kein Bußgeld bezüglich des Nichtmelden des Leerstands gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 15 HmbWoSchG  2019 und des Leerstands gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 15 HmbWoSchG selbst?

 

Da für die Herstellung der vollständigen Standsicherheit ein Bauantrag für eine Generalsanierung eingereicht wurde, wird der Zustand der vorrübergehenden Standsicherheit mit Hilfe von Stützen der Leerstand nicht als solcher gewertet.

 

  1. Gibt oder gab es einen Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung im Zusammenhang mit der Methfesselstraße 80?
  1. Wenn ja, was wurde beantragt?

 

Es wurde ein Bauantrag (Titel: Umbau und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses, Neubau von Balkonen) (Eingang 29.03.22) zur Generalsanierung gestellt.

 

  1. Wurde bereits eine Genehmigung erteilt? Wenn ja, für was?

 

Ja. Die Genehmigung für „Umbau und Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses, Neubau von Balkonen“ wurde erteilt.

 

  1. Sollte die vom Eigentümer angekündigte Aufstockung beantragt und genehmigungsfähig oder bereits genehmigt sein, wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Aufstockung nicht die Standsicherheit des Gebäudes weiter gefährdet? Welche Maßnahmen wurden hierfür angeordnet?

 

Die aufschiebende Bedingung für den Baubeginn lautet:

Standsicherheit

Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß § 14 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen.“

 

  1. Wie überwacht die das Bezirksamt diese Baumaßnahmen?

 

Dies erfolgt im Rahmen des § 78 HBauO.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

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