Sachstand Bauvorhaben im Siloahweg 6a/b II
20.08.2025
Lfd. Nr.: 107 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Sachstand Bauvorhaben im Siloahweg 6a/b II
Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet wie folgt:
Sachverhalt:
Seit mehreren Jahren sorgt ein Bauvorhaben im Siloaweg 6a/b in Schnelsen in der Nachbarschaft für offene Fragen und Diskussionen. Neben Schäden, die durch die Bautätigkeit verursacht wurden, beispielsweise wurde von einem Miteigentümer des Flurstück 7370,welches für eine Zufahrt über eine Baulast eingeplant ist, dass diese Zufahrt nahe eines Grabens nachgibt und zu rutschen begonnen hat und somit eine Gefahr bei den Arbeiten darstellen kann. Dies wurde auch 2024 bereits an die Bauprüfung weitergegeben, seitdem hat sich an der Stelle nichts getan.
Nachdem die Bautätigkeit auf dem Grundstück 2024 zum Erliegen gekommen war, wurde von Anwohnenden mitgeteilt, dass es kürzlich zu einem Eigentümerwechsel gekommen sei, daraufhin hat die SPD-Fraktion Eimsbüttel eine Anfrage an das Bezirksamt gestellt (Drs. Nr. 22-0486)
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:
Eine Baugenehmigung für ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten wurde am 06.03.2014 erteilt. Danach gab es zwei Verlängerungen bis letztendlich zum 05.03.2019.
Eine dritte Verlängerung wurde 2019 beantragt, jedoch abgelehnt.
Der Baubeginn wurde am 22.02.2019 angezeigt. Die Bauprüfabteilung geht davon aus, dass die Arbeiten zwischenzeitlich länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Nach Aussage des Architekten des neuen Eigentümers soll diese Baugenehmigung nicht mehr umgesetztwerden.
Die Prüfung ergab, dass es sich um einen Neuantrag handelt, da die Änderungen zu weitreichend waren. Die Genehmigung für die „Errichtung eines Doppelhauses mit jeweils zwei Wohneinheiten pro Haushälfte“ wurde am 25.06.2025 erteilt.
Ja, am 01.08.2025 wurde ein neuer Bauantrag für die „Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten“ eigereicht.
Die Bauprüfabteilung wurde durch einen Anwohner über den Sachverhalt informiert und hat daraufhin Kontakt mit dem Architekten des Eigentümers aufgenommen. Dieser hat die Zufahrt kurzfristig vor Ort überprüft. Die Zufahrt ist abgesperrt sowie mit dem Hinweis „Zutritt verboten“ beschildert. Der betreffende Anwohner wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert.
Nein, eine Überprüfung der Zufahrt durch die Bauaufsichtsbehörde hat in den letzten zwei Jahren nicht stattgefunden. Bauaufsichtliche Kontrollen erfolgen anlassbezogen und werden nur dann eingeleitet, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte (§ 58 HBauO).
Grundsätzlich sind zunächst die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks dafür verantwortlich, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Privatrechtliche Belange bleiben davon unberührt.
Beschluss: ohne
keine
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