22-0770

Ruinös-finanzielle Auswirkungen an der Dauerbaustelle Osterstraße für Gewerbe

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

11.02.2025

Lfd. Nr. 53 (22)

Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel, FDP-Fraktion

Ruinös-finanzielle Auswirkungen an der Dauerbaustelle Osterstraße für Gewerbe

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Weite Teile der Osterstraße sind aktuell durch Baumaßnahmen zum Fernwärmeausbau in Hamburg belastet. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat deshalb in ihrer Sitzung am 19.12.24 bereits beschlossen, dass geprüft werden soll, ob die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in 2024 und 2025 erlassen bzw. erstattet werden können.

Die Osterstraße wurde bereits innerhalb weniger Jahre mehrfach umfangreich bei Baumaßnahmen gesperrt und insbesondere die Unternehmen an dieser Straße sind insolvent gegangen.

Andere Gewerbetreibende als der Außengastronomie erhalten aktuell keine Entlastungen, haben aber beispielsweise durch Baumaßnahmen ebenfalls Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Mithin stellen sich im Zusammenhang mit der Fernwärmebaustelle in der Osterstraße weitere Fragen, die es zu klären gilt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat bzw. Verwaltung:

Fragen:

1.1. Wie hoch sind die Gebühreneinnahmen, die das Bezirksamt Eimsttel von der Außengastronomie 2024 wegen Sondernutzungen in der Osterstraße erhalten hat?

21.673,22 €.

1.2. Bitte getrennt nach Art und genutzter Fläche (z. B. Fußweg oder Parkfläche) aufschlüsseln.

25 SN-Flächen gem. § 19 HWG Fußweg + 1 Parkfläche à 19,5 m² = 21.234,76 €

8 SN-Flächen gem. § 25 HWG Fußweg = 438,46 €

2.1. Welche Gebühren und Abgaben hat die Freie und Hansestadt Hamburg neben den Sondernutzungsgebühren in 2024 noch von den Gastronomiebetrieben in der Osterstraße erhalten?

Keine.

2.2. In welcher Höhe?

2.3. Bitte nach Art der Abgabe bzw. Gebühr und Anzahl der Betriebe mit Summenbildung aufschlüsseln.

Antwort zu 2.2 und 2.3.:

Entfällt.

3.1. In welcher Höhe und aus welchen Gründen hat die Freie und Hansestadt Hamburg in 2024 Sondernutzungsgebühren und Abgaben von Nichtgastronomischen Betrieben in der Osterstraße erhalten?

Sonstige Sondernutzungsgebühren: 28.016,88 €

3.2. Bitte nach Höhe, Art der Gebühr bzw. Abgabe und des Grundes aufschlüsseln.

Baustelleneinr., Kran-u. Containerstellungen, Big Bags etc. = 11.828,19 €

Warenauslagen = 3.349,44 €

Verkaufsstände (saisonales Obst-u. Gemüse) = 2.071,85 €

Osterstraßen -und Weinfest = 10.767.40 €

4. Wie viele Gastronomiebetriebe sind in der Osterstraße durch die Fernwärmebaustelle unmittelbar und wie viele Nichtgastronomische Betriebe sind betroffen?

28 Gastronomiebetriebe, welche entsprechend der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit mehrere Sondernutzungsanträge eingereicht haben.

Zu Nichtgastronomischen Betrieben liegt uns keine Kenntnis vor.

5.1. Beabsichtigt die Freie und Hansestadt Hamburg die Gewerbetreibenden in der Osterstraße für die Beeinträchtigungen durch die Fernwärmebaustelle zu entschädigen bzw. zu entlasten?

MR: Für evtl. Entschädigungen ist der Veranlasser der Maßnahme zuständig. Das Bezirksamt prüft z.Zt. den BV-Beschluss Drs. 22-0511 Unterstützung des Gastgewerbes an der Osterstraße hrend der Ausbauarbeiten am Hamburger Fernwärmenetz.

5.2. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant und wie hoch fällt die durchschnittliche Entlastung aus?

5.3. Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5.2 und 5.3.:

Siehe Antwort zu 5.1.

6.1. Besteht zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Hamburg Energie eine vertragliche Vereinbarung bis zu welchem Termin die Baustelle in der Osterstraße abgeschlossen sein muss?

Nein, nach Kenntnisstand des Bezirksamtes gibt es einen Bauzeitenplan, der ggf. ob der auftretenden Rahmenbedingungen angepasst wird.

6.2. Wenn ja, bis wann muss die Baustelle beendet sein?

6.3. Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 6.2 und 6.3.:

Eine vertragliche Vereinbarung ist im Normalfall nicht vorgesehen.

7.1. Sofern Frage 6 positiv beantwortet wird: Besteht eine Vertragsstrafenregelung für den Fall, dass die Baustelle nicht fristgerecht abgeschlossen wird?

7.2. Wenn ja, wie hoch fällt die Vertragsstrafe aus?

7.3. Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 7.1. bis 7.3.:

Entfällt.

8.1. Laut verschiedener Informationen beabsichtigt die Deutsche Telekom unmittelbar nach Abschluss der Fernwärmebauarbeiten in der Osterstraße Bauarbeiten, u. a. Für den Glasfaserkabelausbau, durchzuführen. Ist der Verwaltung diese Planung bekannt?

Die Planungen für ein Ausbaugebiet im Kerngebiet Eimsbüttel sind dem Bezirksamt grob bekannt (seit Oktober 2024).

Eine detaillierte (Zeit-)Planung liegt noch nicht vor und es liegen noch keine Trassenanträge oder Aufgrabeanträge innerhalb des Abschnitts, in dem die Fernwärme baut, vor. Daher gab es bisher nichts, was mit der Fernwärme hätte abgestimmt werden müssen. Generell gilt natürlich, dass im Sinne des kooperativen Bauens immer geprüft wird, ob Bauarbeiten im Zuge anderer Bauarbeiten miterledigt werden können. Da die Fernwärmearbeiten allerdings hauptsächlich in der Fahrbahn und die Arbeiten der Deutschen Telekom ausschließlich in den Nebenflächen stattfinden, geht es in diesem Fall nicht um „mitverlegen“, sondern eher um die Koordination der Arbeitsräume. Dieser Aspekt wird vom Bezirksamt beachtet.

8.2. Wenn ja, wann beginnen die Bauarbeiten und bis wann sollen sie andauern?

Siehe Antwort zu 8.1.

8.3. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

9.1. Teilt der Senat die Auffassung, dass es sinnvoll wäre, die Baumaßnahmen der Deutschen Telekom im Rahmen der Fernwärmebauarbeiten mit zu erledigen?

9.2. Wenn ja, welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um dieses Ziel zu erreichen?

9.3. Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Kombination der Baumaßnahmen aus Sicht des Senats?

Antwort zu 9.1. bis 9.3.:

Siehe Antwort zu 8.1.

10.1. Welche weiteren Baumaßnahmen bzw. Umbaumaßnahmen hat die Freie und Hansestadt Hamburg in den nächsten 10 Jahren in der Osterstraße geplant?

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat die Absicht, mit der Wiederherstellung der Straßenoberfläche durch die Leitungsarbeiten der Fernwärme die baulichen Randbedingungen für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auf der Osterstraße zwischen Schulweg und Methfesselstraße baulich herzustellen. Die Vorabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange wie Verkehrsdirektion, Feuerwehr etc. (TÖBs) dazu ist bisher noch nicht abgeschlossen, sodass keine finale Aussage getroffen werden kann.

10.2. In welchen Zeiträumen sollen diese stattfinden?

Die Umsetzung soll möglichst mit den Leitungsarbeiten der Fernwärme oder integriert in die Baumaßnahme realisiert werden und damit kein separates Baufenster auslösen.

11.1. Sind dem Senat weitere Baumaßnahmen in der Osterstraße im Laufe der nächstennf Jahre durch Versorgungsunternehmen oder andere Dritte bekannt?

Nein.

11.2. Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich und in welchen Zeiträumen sollen diese stattfinden?

Entfällt.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Osterstraße Hamburg Methfesselstraße

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