20-1993

Renaturierung/Entsiegelung des "Tunnelweges" an der Schmiedekoppel 30 sowie Einrichtung von Begegnungsstätten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drs.-Nr.

Ergebnis

RA/Lo(Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD)

12.12.2016

12.4.1

20-1980

Empfehlung einstimmig beschlossen

 

Zwischen Schmiedekoppel 30, der Unterkunft für Flüchtlinge, und den südlichen Grundstücken des Borndeels verläuft ein Fußweg. Die Stadt Hamburg besitzt auf diesem Privatgrundstück das Wegerecht. Dieser Plattenweg, 1 m breit und 54 m lang ist partiell durch Bäume und Schilf nach oben hin abgedeckt und wirkt dadurch wie ein Tunnel. Er wird von Anwohnern daher als "Tunnelweg" bezeichnet und wurde behördlicherseits als „Angstraum“ eingestuft.

 

Ein Sandwall entlang des Weges auf dem Grundstück Schmiedekoppel 30 verhindert nun eine offene Nutzung von Süden her. Anwohner von Borndeel und Köbenbusch wiesen allerdings darauf hin, dass der Weg auch vorher kaum genutzt wurde, im Prinzip nur, wenn das Grundstück Schmiedekoppel 30 durch stehendes Wasser nicht mehr zur Durchquerung nutzbar war. Durch den Bau der Unterkunft entstanden gleichzeitig zusätzlich versiegelte Flächen.

 

Im Gespräch mit den Anwohnern wurde vor dem Hintergrund dieser Konstellation die Idee entwickelt, dass der kaum genutzte Weg aufgehoben wird, d.h. dass die Platten entfernt werden und die Fläche bspw. mit Sträuchern renaturiert wird.

 

Im Gespräch mit den Anwohnern wurden gleichzeitig Ideen zur Gestaltung von Begegnungs­orten für die neue Nachbarschaft entwickelt, bspw. im Niendorfer Gehege oder im an die Schmiedekoppel 30 nordöstlich angrenzenden, unbebauten Bereich, der bisher durch den Weg durchkreuzt wurde.

 

 

 

 

 

Anhänge

keine