Regelungen für die regionalen Bauausschüsse
Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden wie An- oder Umbauten dürfen nur mit Genehmigung des Denkmalschutzamtes vorgenommen werden.
Die Kommunalpolitik muss in diese Entscheidungen nicht zwingend eingebunden werden, so dass sie von den Veränderungen möglicherweise erst während bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten Kenntnis erlangt.
keine