Regelungen für die regionalen Bauausschüsse
Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden wie An- oder Umbauten dürfen nur mit Genehmigung des Denkmalschutzamtes vorgenommen werden.
Die Kommunalpolitik muss in diese Entscheidungen nicht zwingend eingebunden werden, so dass sie von den Veränderungen möglicherweise erst während bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten Kenntnis erlangt.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass künftig alle Bauvorhaben, bei denen der Denkmalschutz involviert ist, im jeweiligen Regionalausschuss im nicht-öffentlichen Teil vor Erteilung einer Genehmigung vorgestellt werden. Damit soll die Kommunalpolitik in die Lage versetzt werden, eventuelle Vorbehalte zu äußern, um so auch auf Anregungen o.ä. von Seiten der Bevölkerung reagieren zu können.
Rüdiger Kuhn, Jutta Höflich und CDU-Fraktion
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