Regelungen des Bürgervertrags im Rahmen des Bebauungsplans Eidelstedt 74
Mit der Bürgerschaftsdrucksache 21-5231 hat sich die Bürgerschaft mit Vertretern des Bürgerbegehrens „Hamburg für gute Integration“ auf einen Kompromiss bei der Unterbringung von Geflüchteten verständigt. Für die Fläche am Hörgensweg (Bebauungsplan Eidelstedt 74) sieht die Vereinbarung unter anderem folgende Regelungen vor:
Die genannten Regelungen sollen in einem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Eidelstedt 74 mit dem Eigentümer der Fläche festgehalten werden.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, bei der Umsetzung des Bebauungsplans Eidelstedt 74 nach Maßgabe der im Bürgervertrag Eimsbüttel getroffenen Regelungen - insbesondere zum Abschmelzen und zum Wohnungsmix - vorzugehen und diese in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu verankern.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Fachbehörden zu ersuchen, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt die Einhaltung der genannten Regelungen zu gewährleisten.
Rüdiger Rust und SPD-Fraktion
Philip Engler und GRÜNE-Fraktion
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