20-1989

Regelungen des Bürgervertrags im Rahmen des Bebauungsplans Eidelstedt 74

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Mit der Bürgerschaftsdrucksache 21-5231 hat sich die Bürgerschaft mit Vertretern des Bürgerbegehrens „Hamburg für gute Integration“ auf einen Kompromiss bei der Unterbringung von Geflüchteten verständigt. Für die Fläche am Hörgensweg (Bebauungsplan Eidelstedt 74) sieht die Vereinbarung unter anderem folgende Regelungen vor:

  1. Unter der Voraussetzung der Vorweggenehmigungsreife soll bereits bei Bezugsfertigkeit im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine Reduzierung des Anteils der für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung (ÖRU) vorgesehenen Wohneinheiten auf 175 vorgenommen werden.
  2. In einem weiteren Reduzierungsschritt soll bis zum 31.12.2019 die Zahl der ÖRU-Wohneinheiten auf rund 75 verringert werden.
  3. Die Wohnungen, die am Hörgensweg als regulärer Wohnraum entstehen oder in diesen umgewandelt werden, sollen zu jeweils rund einem Drittel als
  • öffentlich geförderte Wohnungen
  • Seniorenwohnungen bzw. Wohnungen für Auszubildende und Studierende im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung sowie
  • frei finanzierte Wohnungen realisiert werden.

Die genannten Regelungen sollen in einem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Eidelstedt 74 mit dem Eigentümer der Fläche festgehalten werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, bei der Umsetzung des Bebauungsplans Eidelstedt 74 nach Maßgabe der im Bürgervertrag Eimsbüttel getroffenen Regelungen - insbesondere zum Abschmelzen und zum Wohnungsmix - vorzugehen und diese in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu verankern.

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Fachbehörden zu ersuchen, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt die Einhaltung der genannten Regelungen zu gewährleisten.

Rüdiger Rust und SPD-Fraktion

Philip Engler und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.