Referierendenanforderung: Verkehrssicherheit bei Schnee und Eis verlässlich gewährleisten
Letzte Beratung: 12.02.2026 Hauptausschuss Ö 9.8
Die Verkehrssicherheit bei Schnee und Eis stellt in Hamburg regelmäßig eine erhebliche Herausforderung dar. Insbesondere für den Fußverkehr, aber auch für den Radverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr entstehen in winterlichen Wetterlagen gravierende Sicherheitsrisiken. Die Folge sind eine erhöhte Zahl von Unfällen und Verletzungen sowie eine spürbare Einschränkung der Mobilität, insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Viele meiden bei Eis und Schnee den öffentlichen Raum, was ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zusätzlich erschwert.
Der derzeitige Winterdienst ist durch eine Vielzahl von Zuständigkeiten und Regelungen geprägt. Grundstückseigentümer:innen sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken in der Regel auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht gilt für Gehwege entlang von Miet- und Eigentumswohnhäusern ebenso wie vor Gewerbe- und Bürogebäuden sowie vor öffentlichen Einrichtungen, etwa Schulen, Universitäten, Verwaltungsgebäuden oder Liegenschaften städtischer Unternehmen. Unklarheiten bestehen insbesondere bei Gehwegen entlang von Grünflächen, Spiel- und Sportanlagen sowie bei wichtigen Wegeverbindungen durch Grünanlagen, für die die Zuständigkeiten für die Öffentlichkeit oft nicht eindeutig erkennbar sind.
Während Hauptverkehrsstraßen im Rahmen des städtischen Winterdienstes geräumt werden, bleiben Nebenstraßen einschließlich ihrer Kreuzungen in der Regel unberücksichtigt. Gerade diese Kreuzungsbereiche stellen bei Eisbildung ein erhebliches Risiko für den Fußverkehr dar, da sichere Querungen häufig nicht möglich sind. Vereiste Übergänge lassen sich von den Anliegenden mit haushaltsüblichen Mitteln vielfach nicht ausreichend sichern. Für den Radverkehr existiert zwar ein definiertes Radroutennetz, das grundsätzlich geräumt werden soll, große Teile der übrigen Radinfrastruktur bleiben jedoch ungeräumt. Hinzu kommt, dass Hochbordradwege in den bestehenden Informationsmaterialien nicht immer klar berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund ist eine Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen zum Winterdienst erforderlich. Ziel muss es sein, klare Zuständigkeiten zu schaffen, die praktische Umsetzung zu verbessern und die Verkehrssicherheit bei Schnee und Eis verlässlich zu gewährleisten.
Zunächst soll durch eine Referent:innenanhörung im zuständigen Ausschuss dargestellt werden, wie die aktuellen Regelungen zum Winterdienst ausgestaltet sind, welche Fachbehörden die Verantwortung tragen und wie die Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen erfolgt.
Eine zentrale Zielsetzung ist es, die Verlässlichkeit der Gehwegräumung deutlich zu erhöhen und den Fußverkehr als besonders schützenswerte Verkehrsform in den Fokus zu rücken. Gleichzeitig ist der ÖPNV prioritär funktionsfähig zu halten. Dies umfasst neben der Räumung von Straßen mit Busverkehr auch klar definierte Handlungsabläufe und Qualitätsanforderungen für den Betrieb der S-Bahn bei winterlichen Witterungslagen.
Beschluss:
Nina Schübel, Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
keine
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