21-3095

Referierendenanforderung: Möglichkeiten und Grenzen von Modifikationen von Baumscheiben durch Privatpersonen erläutern

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.06.2022
Sachverhalt

Engagierte Privatpersonen investieren ihre eigene Arbeitskraft und ihr eigenes Geld in die Verschönerung des öffentlichen Raums. Häufig werden dafür Baumscheiben mit weiteren Pflanzen versehen, häufig um das Erscheinungsbild des Straßenraums zu verbessern. Mitunter spielen jedoch auch ökologische Aspekte eine Rolle - etwa durch insektenfreundliche Bepflanzung.

In mehreren Fällen kam es jedoch zu Irritationen über Möglichkeiten der Modifikation von Baumscheiben durch Privatpersonen. Um die Sachlage besser einschätzen zu können, bedarf es für die Mitglieder des GNUVWDi zunächst eine Übersicht rechtlicher und fachlicher Art.

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, eine Referentin bzw. einen Referenten zu entsenden, um

  1. einen allgemeinen Überblick über die zu beachtenden Vorschriften sowie Regelwerke in Bezug auf
    1. Barrierefreiheit,
    2. Verkehrssicherheit und
    3. Bedarfe von Straßenbäumen zu geben;
  2. im Speziellen zu erörtern, welche Möglichkeiten für Privatpersonen bestehen,
    1. Einhausungen von Baumscheiben vorzunehmen,
    2. Bäume auf sonstige Weise vor Schäden durch parkende Pkw zu bewahren,
    3. zusätzliches Substrat aufzutragen oder
    4. wie ggf. eine Aufgabenteilung zwischen Privatpersonen und Bezirksamt aussehen kann.

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird darüber hinaus gebeten, bei der BUKEA um die Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten zu bitten,

  1. um die baumstandortspezifischen Fragestellungen zu erörtern.
  2. Von einer Entsendung eine:r eigenen Referent:in durch die BUKEA kann abgesehen werden, wenn während der Vorbereitung des Ausschusses durch BUKEA und Bezirksamt die BUKEA hierfür keinen Bedarf sieht.

 

Nico Thies und GRÜNE-Fraktion

Rüdiger Kuhn, Sascha Greshake und CDU-Fraktion

 

Anhänge

keine