Referierenden-Anforderung zum Rahmenkonzept Handeln gegen Jugendgewalt
In den vergangenen Jahren ist wiederholt festzustellen, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende durch strafrechtlich relevantes Verhalten sowie teilweise erhebliche Gewaltdelikte auffällig werden. Insbesondere gravierende oder öffentlichkeitswirksame Einzelfälle erfahren eine hohe mediale Aufmerksamkeit und führen häufig zu kurzfristigen, reflexartigen Forderungen nach neuen Konzepten, verschärften Interventionen und mehr Sanktionsmöglichkeiten.
Gleichzeitig bleibt ein erheblicher Teil von Gewalttaten im Verborgenen und entzieht sich weitgehend der öffentlichen Wahrnehmung. In diesen Fällen erhalten die betroffenen Opfer nicht immer die notwendige und angemessene Unterstützung. Aber auch für Gewalttäter ist eine schnelle Auseinandersetzung mit und Reflexion der eigenen Tat notwendig. Gerade in frühen Phasen ist ein zeitnahes, koordiniertes und fachlich fundiertes Handeln von zentraler Bedeutung, um Eskalationen zu verhindern, Schutz zu gewährleisten und nachhaltige Perspektiven zu eröffnen.
Bereits im Jahr 2008 reagierte der Hamburger Senat auf eine verstärkte öffentliche und fachliche Aufmerksamkeit gegenüber Jugendgewalt mit der Entwicklung eines langfristig angelegten Rahmenkonzeptes „Handeln gegen Jugendgewalt“. Dieses basiert auf einem integrativen Ansatz, der insbesondere drei zentrale Handlungsfelder umfasst: frühzeitige Prävention, konsequente und zeitnahe Intervention sowie eine enge, institutionenübergreifende Zusammenarbeit relevanter Akteurinnen und Akteure.
Ein wesentliches Element dieses Ansatzes ist die kontinuierliche Abstimmung zwischen Polizei, Schulbehörde (BSFB) und Trägern der Jugendhilfe. In regelmäßig stattfindenden Gremien werden Maßnahmen evaluiert, weiterentwickelt und – sofern erforderlich – auch einzelfallbezogene Sachverhalte unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben erörtert. Ziel ist es, durch abgestimmtes Handeln sowohl präventiv als auch intervenierend wirksam zu werden und nachhaltige Effekte zu erzielen.
Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen, sich wandelnder Erscheinungsformen von Gewalt sowie neuer Herausforderungen (z. B. im digitalen Raum) erscheint es angezeigt, bestehende Konzepte fortlaufend zu überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, für eine der kommenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses fachkundige Referentinnen und Referenten einzuladen, um den aktuellen Stand des Rahmenkonzeptes „Handeln gegen Jugendgewalt“ darzustellen.
Im Rahmen der Berichterstattung sollen insbesondere wirksame und nachhaltig erfolgreiche Maßnahmen, bestehende Herausforderungen sowie möglicherweise bereits identifizierte Verbesserungspotenziale und die praktische Umsetzung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit erläutert werden.
Myriam Schrank
und Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Eimsbüttel
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.