Referentenanforderung: Elektromagnetische Strahlung durch Mobilfunkmasten
Im Dezember 2017 hat die Aufstellung eines 43 Meter hohen Mobilfunkmastes an der nördlichen Landesgrenze bei Anwohnerinnen und Anwohnern des unmittelbar benachbarten Schnelsener Märchenviertels Unmut hervorgerufen. Kritisiert wurden vor allem die kurze Distanz zur vorhandenen Wohnbebauung sowie die fehlende Information von Verwaltung, Bezirkspolitik sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.
Unabhängig davon besteht bei vielen Menschen die Sorge vor den Emissionen, die von Funkmasten ausgehen, insbesondere elektromagnetischer Strahlung. Ob die permanente Strahlung von Mobilfunkmasten langfristig Gesundheitsgefährdungen für die Menschen in direkter Umgebung mit sich bringt, ist umstritten.
Im Sinne des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes ist es sinnvoll, dass seitens der Fachbehörde(n) das Verfahren dargestellt wird, mit dem in Hamburg die Umweltauswirkungen elektromagnetischer Strahlung kontrolliert und begrenzt werden. Zu klären wäre insbesondere, wo und wie häufig Messungen von Funkmasten erfolgen, welche Schutzabstände bzw. Grenzwerte einzuhalten sind und wie sich die Strahlungsintensität in Relation zu weiteren Strahlenquellen wie etwa Mobiltelefonen ausnimmt. Berichtet werden sollte zudem über behördliche Maßnahmen, die Belastung durch elektromagnetische Strahlungen zu reduzieren.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei der oder den zuständigen Fachbehörde(n) um die Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Ausschuss für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz zu bitten, um die Intensität und Auswirkung von elektromagnetischer Strahlung - auch in Relation zu weiteren Strahlenquellen – sowie das Verfahren im Umgang mit Strahlung durch Mobilfunktürme darzustellen.
Koorosh Armi, Dagmar Bahr und SPD-Fraktion
Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion
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