Referentenanforderung beim LBV zum Verkehrsausschuss
Offenbar nutzt der „ruhende Verkehr“ in zunehmendem Maße wegen der allgemeinen Stellplatznot auch verkehrswidrige Abstellgelegenheiten auf Gehwegen. Gerade in stark verdichteten Stadtvierteln hat dies mittlerweile ein Maß erreicht, dass schon lange nicht mehr zu tolerieren ist. Dennoch geschieht offenbar viel zu wenig, seitens der Parkraumüberwacher. Früher konnte der Bezirk immerhin mit seinem Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) selbst tätig werden. Dies ist nun schon seit einigen Jahren Geschichte. Nunmehr koordiniert und steuert der Landesbetrieb Verkehr (LBV) die Parkraumüberwachung. Doch wo werden dessen Kräfte überhaupt eingesetzt? Findet insbesondere das Kerngebiet des Bezirks Eimsbüttel dabei überhaupt eine angemessene Berücksichtigung? Um diese und ähnliche Fragen zu klären, wäre es hilfreich, wenn darüber im Verkehrsausschuss gleich nach der Sommerpause kompetent Auskunft erteilt werden könne.
Der Hauptausschuss bittet die Vorsitzende der Bezirksversammlung beim Landesbetrieb Verkehr (LBV), um einen geeigneten Referenten für den Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung zu ersuchen. Dieser möge dem Ausschuss möglichst am 5. September 2018 darüber berichten, wie häufig wo in unserem Bezirksgebiet die Parkraumüberwachung greift, welche Maßnahmen insbesondere gegen das Gehwegparken ergriffen werden und wie beispielsweise das Opportunitätsprinzip zum Zuge kommt.
Lutz Schmidt (FDP)
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