Rechtzeitige Planung für die Erneuerung der Bahnbrücken über der Elbgaustraße
Wie aus der Antwort des Senates auf eine Schriftliche Kleine Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/19631) hervorgeht, müssen in zehn Jahren die ersten Teile der Bahnbrücken über der Elbgaustraße erneuert werden. Zuständig ist die DB-Netz AG. Bei einer Erneuerung der Brücken könnte das Problem mit der aktuell existierenden zu geringen Durchfahrthöhe und dem begrenzten Platz für Fuß- und Radweg mit gelöst werden. Dies allerdings würde eventuell eine Kostenbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg auslösen. Vergangene Planungen ähnlicher Vorhaben haben gezeigt, wie langwierig Abstimmungsprozesse sind, sodass zehn Jahre eine eher kurze Zeitspanne darstellen.
keine