Raumvermietungen im Hamburg-Haus
04.04.2017
Lfd. Nr. 111 (20)
Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Manuela Pagels (Fraktion DIE LINKE)
„Raumvermietungen im Hamburg-Haus“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Die AfD hat für mehrere Veranstaltungen im Hamburg-Haus geworben.
Als Veranstalterin fungierte die ’Gisela und Fred Anton Stiftung’.
Alle Referenten der AfD-Veranstaltungen waren Mitglieder der AfD.
Der anerkannte Zweck, politische Bildung, fordert jedoch Überparteilichkeit.
Diese war hier nicht gegeben.
Die Räume des Hamburg-Hauses wurden entsprechend der Dienstanweisung Nutzungsentgelte der Bezirksämter vermietet und es erfolgte eine Einstufung nach Tarif B; 2.3.2.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Eine solche Überprüfung liegt nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel.
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegt kein Grund für eine Anpassung vor.
ohne
keine
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