20-2294

Raumvermietungen im Hamburg-Haus

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

04.04.2017

Lfd. Nr. 111 (20)

 

Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Manuela Pagels (Fraktion DIE LINKE)

 

Raumvermietungen im Hamburg-Haus

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Die AfD hat für mehrere Veranstaltungen im Hamburg-Haus geworben.

Als Veranstalterin fungierte die ’Gisela und Fred Anton Stiftung’.

Alle Referenten der AfD-Veranstaltungen waren Mitglieder der AfD.

Der anerkannte Zweck, politische Bildung, fordert jedoch Überparteilichkeit.

Diese war hier nicht gegeben.

 

Die Räume des Hamburg-Hauses wurden entsprechend der Dienstanweisung Nutzungsentgelte der Bezirksämter vermietet und es erfolgte eine Einstufung nach Tarif B; 2.3.2.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Ist eine Überprüfung der Stiftungsaufsicht bezüglich der Gemeinnützigkeit abgeschlossen?
    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Eine solche Überprüfung liegt nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel.

 

  1. Ist eine Überarbeitung der Rechnungsstellung nach Tarif A 2.2.2. angedacht?

Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegt kein Grund für eine Anpassung vor.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine

 

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