21-3773

Raumvergabe im Hamburg-Haus

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

14.04.2023

Lfd. Nr. 209 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Raumvergabe im Hamburg-Haus

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Die Versammlungsräume im Hamburg-Haus stehen laut Webseite des Bezirksamts https://www.hamburg.de/eimsbuettel/hamburg-haus/938290/unsere-raeume/

"Vereinen, Interessengruppen und Institutionen" zur Verfügung. Im Dezember 2022 wurde eine entsprechende Raumanfrage eines seit Jahren bestehenden Eimsbütteler Musikkreises mit der Begründung abgelehnt, infolge fehlenden Vereinsstatus, könne nicht an Einzelpersonen vermietet werden.

Es lag hier zweifelsfrei eine "stadtteilkulturelle Veranstaltung" mit "sozialem Charakter" vor, so dass eine Vermietung nach Tarifgruppe B gemäß der "Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter" grundsätzlich möglich sein sollte (Abschnitte 1.9, 2.3).

Es wäre auch kein Problem gewesen, mehr als eine Person zur Vertragsunterzeichnung zu gewinnen.
Eine Vereinsgründung würde für derartige Gruppen dagegen einen unangemessenen Aufwand darstellen.

 

Daher haben wir folgende Fragen:

 

  1. Welche Kriterien muss eine Gruppe, die kein Verein ist, erfüllen, um einen Nutzungsvertrag abschließen zu können?

 

Als Kriterium für die Mitbenutzung von Räumen im Hamburg-Haus gelten u.a. die Durchführung von nichtkommerziellen Veranstaltungen im Kontext sozialer, kultureller und/oder unterrichtlicher Zwecke.

 

  1. Gibt es Handlungsspielräume und Ermessensgrundsätze seitens des Sachbearbeiters diese bürgernah anzuwenden? Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

Sofern eine Interessengruppe glaubhaft versichert oder nachweist, dass trotz fehlendem Vereinsstatus der Durchführungszweck wie der unter Antwort 1 beschrieben, verfolgt wird, steht einer Mitbenutzung nichts im Wege.

Für Veranstaltungen zu kommerziellen Zwecken sowie an Einzelpersonen werden die Räume und Einrichtungen nicht überlassen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

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