20-2296

Radweg Um- und Rückbau an der Isestraße

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

20.04.2017

Lfd. Nr. 57 (20)

 

Anfrage nach § 27 (1) BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Niels Böttcher, Thomas Thomsen und Jutta Höflich (CDU-Fraktion)

 

Die Anfrage wird – von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – wie folgt beantwortet:

 

 

 

Radweg Um- und Rückbau an der Isestraße

 

Der Radweg am Grindelberg, Einmündung Isestraße unter der U-Bahnbrücke Hoheluft, wurde aufwendig umgebaut.

 

Nach den Umbauten kam es Presseberichten zufolge zu vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen den Auto- und Radfahrern, u.a. weil die Autofahrer durch die Brückenpfeiler nur eine sehr begrenzte Sicht auf den Radweg hatten.

 

Jetzt wird der Radweg erneut umgebaut.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Wer ist für die ursprüngliche Planung des Verlaufs des Fahrradstreifens am Grindelberg /Ecke Isestraße verantwortlich?

 

Der Entwurf der Planungs- und Bauleistungen erfolgte in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

 

a)        Welche Gremien, Verbände etc. waren in die Planungen eingebunden?

 

Die Planung hat im Zuge der Verschickungen das in Hamburg übliche Abstimmungsverfahren durchlaufen und somit den allgemein üblichen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegen. Am 05.10.2015 wurde die Planung im Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vorgestellt.

 

b)       Sofern keine Gremien, Verbände o.ä. in die Planungen einbezogen wurden, warum nicht?

 

Entfällt.

 

  1. War den Planern die Existenz der Brückenpfeiler bekannt?

 

Ja.

 

  1. Hat es auf dem umgebauten Radweg Unfälle mit Radfahrern gegeben?

 

Es wurde in diesem Bereich kein Unfall mit Radfahrerbeteiligung registriert.

 

a)       Wenn ja, wie viele mit Personenschaden?

 

Entfällt.

 

  1. Wer hat den Rückbau des Fahrradweges veranlasst?

 

Der Rückbau erfolgte auf Veranlassung des LSBG in Rücksprache mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der BWVI sowie dem Bezirk Eimsbüttel (E/MR).

 

  1. Was waren die Beweggründe für den erneuten Umbau? (Bitte detailliert beantworten).

 

Nach dem ursprünglichen Umbau zeigte sich, dass die Verkehrsführung von den Verkehrsteilnehmenden nicht so angenommen wurde wie beabsichtigt. Insbesondere der nach rechts in den Grindelberg einbiegende Kfz-Verkehr führte hierbei in Kombination mit dem Zweirichtungsradverkehr zu Problemen. Aufgrund des starken Fokus auf den Verkehr im Grindelberg zur Findung einer Einfahrtslücke, zogen Kfz-Fahrende auf den freizuhaltenden Radfahrstreifen vor und übersahen von rechts kommende Radfahrende. Das führte häufiger zu gefährlichen Situationen.

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für den ersten Um- bzw. Ausbau des Fahrradstreifens, inklusive Planungskosten etc.? Bitte eine detaillierte Kostenaufstellung angeben.

 

Die Kosten zur Erstellung des Umbaus beliefen sich auf 66.000 €, brutto, inkl. Planungskosten.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den erneuten Umbau bzw. Rückbaus des Fahrradstreifens, inklusive der erneuten Überplanung? Bitte eine detaillierte Kostenaufstellung angeben.

 

Die Kosten für die Umlegung des Radverkehrs betragen zusätzlich 34.000 €, brutto, inkl. Planungskosten. Die Kosten beinhalten das Umlegen des Radweges unter Verwendung der bereits vorhandenen Materialien, sowie Lieferung und Einbau zusätzlicher Materialien.

 

  1. Wer trägt die Kosten für den Um- und Ausbau des Fahrradstreifens sowie die Kosten für den erneuten Rück- und Umbau?

 

Die Kosten werden durch die zuständige Behörde getragen.

 

  1. Führen die erhöhten Ausgaben dazu, dass andere Projekte nicht oder verzögert durchgeführt werden können?

 

Nein.

 

a)        Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich?

 

Entfällt.

 

b)       Wenn nein, aus welchem Titel werden die ungeplanten, zusätzlichen Ausgaben getätigt?

 

Die Ausgaben werden aus dem Titel: Straßenbau – Programm zur Förderung des Radverkehrs finanziert.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine