Radboxen im Bezirk Eimsbüttel wie geht es nach dem Pilotprojekt weiter?
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Radboxen im Bezirk Eimsbüttel – wie geht es nach dem Pilotprojekt weiter?
Fortlaufende. Nr. 22-98
Eingangsdatum: 08.05.2026
Datum der Antwort: 07.07.2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Gemäß Bürgerschaftsdrucksache 22/2478 soll das Fahrradhäuschen-System in Hamburg weiterentwickelt werden. Konkret sollen hierbei durch die städtische P+R-Gesellschaft Möglichkeiten für geschütztes Fahrradparken geschaffen werden.
Anfang Mai 2024 teilte die Verkehrsbehörde (BVM) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit, dass ein einjähriges Pilotprojekt an zwölf Pilotstandorten für die sogenannten Radboxen starte. Interessierte konnten sich melden und ab dem 01.07.24 für jeweils ein halbes Jahr zum vergünstigten Preis von 20 Euro einen Stellplatz in einer der Boxen mieten. Ausweislich der Website des Projekts hat sich die einjährige Pilotphase in zwei Testzyklen (Juli bis Dezember 2024 und Februar bis Juli 2025) gegliedert. Seit dem Ende dieser Pilotphase stehen die Radboxen gemäß der auf der Website zu lesenden Ausführungen leer.
In Eimsbüttel waren gemäß Drs. 21-4716 bzw. Bürgerschafts-Drs. 22/15213 drei Standorte vorgesehen, und zwar Rutschbahn 3 und 19 sowie Rappstraße 16. So wurde es auch gegenüber der Bezirksversammlung kommuniziert (vgl. Protokoll des Ausschusses Mobilität vom 05.10.22). Gemäß Drs. 22-0927 wurde der Standort Rutschbahn 3 aufgrund dort stattfindender Bauarbeiten in die Bornstraße 2 verlegt, wenngleich ohne hierüber denzuständigen Regional- oder Mobilitätsausschuss zu informieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und bitten das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung die Anfrage an die zuständige Behörde weiter zu leiten.
Fragen
1. Ist es zutreffend, dass die Radboxen seit dem Ende des Pilotprojektes im Sommer 2025 nicht mehr vermietet bzw. genutzt werden?
a. Wenn ja, seit wann genau und warum?
b. Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt dar?
Die Weitervermietung der Radboxen hat im Juli 2026 wieder begonnen. Nach Abschluss des Pilotprojekts und vor der Weitervermietung waren zunächst Abstimmungen insbesondere zum künftigen Betrieb erforderlich. Ein zwischenzeitlicher Abbau der Anlagen wurde aufgrund des damit verbundenen Aufwands und der entstehenden Kosten als nicht wirtschaftlich bewertet.
2. Warum und auf Basis welcher konkreten Rechtsgrundlage bzw. welchen Ausnahmetatbestands wurden im Bezirk Eimsbüttel bislang keine Wegebenutzungsgebühren für die Radboxenflächen erhoben, obgleich entsprechende Sondernutzungsgenehmigungen erteilt werden mussten?
a. Inwieweit wurde oder wird die Erhebung der Wegebenutzungsgebühren nachgeholt?
b. Wie stellt sich die Lage in den anderen Pilotprojekt-Bezirken dar?
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt in der Regel gesondert zum Genehmigungsbescheid und wurde noch nicht abgeschlossen.
3. In welcher konkreten Form und Weise wurden oder werden die „betroffenen“Bezirksämter sowie Bezirksversammlungen wann genau in die Evaluation des Radboxen-Pilotprojektes einbezogen?
4. Wie sieht der konkrete Zeitplan zum Abschluss der Evaluation respektive Einbeziehung des Bezirksamts und der Bezirksversammlung Eimsbüttel aktuell aus?
5. In welcher Form und Weise werden die Bezirksämter sowie Bezirksversammlungen in die Präsentation der Evaluationsergebnisse (idealerweise vorab) eingebunden?
6. Wie wird das Pilotprojekt nach Kenntnis des Bezirksamts methodisch und inhaltlich evaluiert? Inwieweit wurden oder werden die Anwohnenden und Gewerbetreibenden in der Umgebung der Radboxen hierbei mit einbezogen?
Zu 3. – 6.:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat das Pilotprojekt gemeinsam mit der Park+Ride Betriebsgesellschaft mbH ausgewertet und dabei weitere fachlich zuständige Dienststellen auch der Bezirksämter themenbezogen einbezogen. Die Evaluation umfasst insbesondere die Bereiche Betrieb, Konstruktion, städtebauliche Verträglichkeit und Benutzungsfreundlichkeit. Die Befragung der Testkund:innen wurde durch einen externen Dienstleister durchgeführt und ausgewertet. Anwohnende und Gewerbetreibende sind im Rahmen dieser Befragung berücksichtigt. Ergänzend wurden Ortsbegehungen sowie Fachdialoge mit den beteiligten Dienststellen auch der Bezirksämter durchgeführt. Die Bezirksämter werden außerdem im Rahmen der bestehenden Abstimmungs- und Arbeitsstrukturen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehrinformiert und eingebunden. In einzelnen Bezirken wurden Ausschüsse beteiligt, wie z.B. der Cityausschuss in Hamburg-Mitte oder der Mobilitätsausschuss im Bezirk Altona. Eine weitere Vorstellung in den Bezirksversammlungen bzw. den zuständigen Ausschüssenist bislang nicht vorgesehen.
Beschluss: ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.