Quarantäne Station in Schnelsen
07.10.2020
Lfd. Nr. 41 (21)
Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Quarantäne Station in Schnelsen
Die Sozialbehörde beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f&w) wie folgt:
Sachverhalt:
Laut dem Niendorfer Wochenblatt ist in Schnelsen eine Einrichtung für Personen als Reserve vorgehalten, in der Menschen gehen, die aufgrund einer Covid-19 Erkrankung in Quarantäne müssen, dies aber nicht im eigenen Wohnraum tun können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Mit Pressemitteilung vom 18.08.2020 hat die zuständige Behörde bereits ausführlich über die Quarantänestandorte für mit COVID-19 Infizierte Personen und Verdachtsfälle ohne krankenhausbehandlungsbedürftige Symptome informiert und dabei unter anderem auch auf die Vermeidung von Ansteckungsgefahren Bezug genommen:
Die Einrichtung mit rd. 120 Plätzen in Hamburg-Schnelsen befindet sich in der Holsteiner Chaussee und wurde im Zuge der Bewältigung der Flüchtlingskrise errichtet. Der Standort wird nur bei Bedarf als Quarantäneunterbringung für die Zielgruppe belegt und auch nicht für andere Zwecke zwischengenutzt. Zuletzt waren am 29.09.2020 neun Verdachtsfälle dort untergebracht.
Eine entsprechende Betreuung und Begleitung der dort unterzubringenden Personen, auch mit medizinischem Personal und Sicherheitsdienst, ist vorgesehen und wird bedarfsabhängig im Belegungsfall bestimmt. Die Einrichtung ist im Belegungsfall rund um die Uhr personell besetzt.
Erste Kostenschätzungen belaufen sich für die Herrichtung zur Inbetriebnahme des Standortes auf rd. 80.000 €. Die erforderlichen Maßnahmen sind noch nicht anschließend abgerechnet. Die Kosten für den Betrieb sind abhängig vom Umfang der Belegung und daher nicht im Vorwege zu beziffern.
ohne
keine
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