21-1391

Quarantäne Station in Schnelsen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

07.10.2020

Lfd. Nr. 41 (21)

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Quarantäne Station in Schnelsen

 

Die Sozialbehörde beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f&w) wie folgt:

 

 

Sachverhalt:

Laut dem Niendorfer Wochenblatt ist in Schnelsen eine Einrichtung für Personen als Reserve vorgehalten, in der Menschen gehen, die aufgrund einer Covid-19 Erkrankung in Quarantäne müssen, dies aber nicht im eigenen Wohnraum tun können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

 

  1. Wo in Schnelsen befindet sich die Einrichtung und was war dort vorher untergebracht?

 

  1. Wie groß ist diese Einrichtung und für wie viele Menschen, die in Quarantäne müssen, ist diese Einrichtung konzipiert?

 

  1. Wieviel medizinisches Personal ist bei einer Inbetriebnahme dieser Einrichtung vorgesehen?

 

  1. Gibt es eine 24/7 Betreuung?

 

  1. Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung als Reserve?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den Schutz der Einrichtung?

 

  1. Wie hoch sind weitere Kosten für die Bereitstellung der Einrichtung?

 

  1. Wie kann gewährleistet werden, dass die Anwohner durch die Inbetriebnahme dieser Einrichtung nicht in Gefahr einer möglichen Ansteckung durch den Covid 19 Erreger kommen?

 

  1. Steht diese Einrichtung z. Zt. leer oder wird dort bis zur Nutzung eine andere Nutzung betrieben?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

 

Mit Pressemitteilung vom 18.08.2020 hat die zuständige Behörde bereits ausführlich über die Quarantänestandorte für mit COVID-19 Infizierte Personen und Verdachtsfälle ohne kranken­haus­behandlungsbedürftige Symptome informiert und dabei unter anderem auch auf die Vermeidung von Ansteckungsgefahren Bezug genommen:

https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/pressemeldungen/14215194/2020-08-18-sozialbehoerde-corona-quarantaenestandorte/.

 

Die Einrichtung mit rd. 120 Plätzen in Hamburg-Schnelsen befindet sich in der Holsteiner Chaussee und wurde im Zuge der Bewältigung der Flüchtlingskrise errichtet. Der Standort wird nur bei Bedarf als Quarantäneunterbringung für die Zielgruppe belegt und auch nicht für andere Zwecke zwischengenutzt. Zuletzt waren am 29.09.2020 neun Verdachtsfälle dort untergebracht.

 

Eine entsprechende Betreuung und Begleitung der dort unterzubringenden Personen, auch mit medizinischem Personal und Sicherheitsdienst, ist vorgesehen und wird bedarfsabhängig im Belegungsfall bestimmt. Die Einrichtung ist im Belegungsfall rund um die Uhr personell besetzt.

 

Erste Kostenschätzungen belaufen sich für die Herrichtung zur Inbetriebnahme des Standortes auf rd. 80.000 €. Die erforderlichen Maßnahmen sind noch nicht anschließend abgerechnet. Die Kosten für den Betrieb sind abhängig vom Umfang der Belegung und daher nicht im Vorwege zu beziffern.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine