20-3112

„Prüfung eines Fußgängerüberwegs an der Eimsbütteler Chaussee/Höhe Lindenpark“ Drs. 20-2999, Beschluss der BV vom 31.05.2018

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat 23 hat den Beschluss des Regionalausschusses geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

Im Zeitraum vom 04.11.2016 – 07.11.2016 wurde das Verkehrsstatistikgerät (VSG) in der Eimsbütteler Chaussee 19 installiert.

Der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen lag bei den gemessenen 31595 Fahrzeugen lediglich bei 9,92 %. Die Mehrzahl der gemessenen Fahrzeuge fuhr zwischen 31 und 50 km/h.

Die Eimsbütteler Chaussee ist im Bereich der Nagels Allee keine Unfallhäufungsstelle. In den letzten drei Jahren haben sich dort insgesamt neun Unfälle ereignet, an denen kein Fußgänger beteiligt war.

Aufgrund der Neuregelung des § 45 Abs 9, Satz 4, Ziffer 6 StVO habe ich am 18.05.2018 für die Eimsbütteler Chaussee zwischen Doormannsweg und Nagels Allee eine Tempo 30 km/h Strecke angeordnet. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist am 18.05.2018 dem Bezirksamt Eimsbüttel, MR 2, per E-Mail zugesandt worden.

Aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des PK 23 besteht derzeit keine Notwendigkeit, zusätzlich zu der Sprunginsel, noch einen Fußgängerüberweg zu installieren, da dies zu keiner Verbesserung der Sicherheit führen würde. In ca. 100 Meter Entfernung zu der Sprunginsel gibt es im Einmündungsbereich Schulterblatt/Amandastraße eine Lichtzeichenanlage, bei der eine sichere Querung der Straße möglich ist.

 

Anhänge

keine 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.