20-2681

Prozess gegen Bezirksangestellte

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

21.12.2017

Lfd. Nr. 133 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Lutz Schmidt (FDP)

 

Prozess gegen Bezirksangestellte

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Im Hamburger Abendblatt vom 12. Dezember 2017 findet sich auf Seite 13 im Hamburg-Teil ein Artikel mit der Überschrift: „Bezirksangestellte soll Schüler zum Dealen angestiftet haben“. Darin geht es um eine ehemalige Mitarbeiterin im Bereich der Jugendhilfe in Eimsbüttel. Es wird über einen Prozess berichtet, der seit Beginn dieser Woche vor dem Schöffengericht laufe und in dem es um eine Tat aus dem Frühjahr 2016 geht. Die damals 31-jährige ehemalige Lehrerin soll einen damals 15-jährigen Schüler zum Dealen mit Marihuana angestiftet haben.

 

Dies voraus geschickt frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

(1)     Trifft es zu, dass eine (ehemalige) Mitarbeiterin des Bezirksamtes Eimsbüttel („Lale B.“) wegen des Verdachts „gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige“ vor Gericht steht?

 

Es handelt sich bei der Beschuldigten um keine ehemalige Mitarbeiterin des Bezirksamtes Eimsbüttel. Die Beschuldigte war freiberuflich als Honorarkraft tätig.

 

(2)     Trifft es zu, dass die angeklagte Person im Bereich der Jugendhilfe für das Bezirksamt Eimsbüttel tätig war oder noch ist? Falls ja, in welchem Bereich war beziehungsweise ist sie tätig?

 

Die Beschuldigte hat als Honorarkraft ein Spielangebot für Eltern und Kinder in Schnelsen-Süd durchgeführt.

 

(3)     Welche einzelnen Maßnahmen hat das Bezirksamt Eimsbüttel gegen seine Mitarbeiterin zu welchem Zeitpunkt genau ergriffen?

 

Mit Bekanntwerden des strafrechtlich relevanten Vorwurfs gegen die freiberuflich tätige Honorarkraft wurde das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

 

(4)     Wann und an welcher Stelle sind Fraktionen der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mitglieder einzelner Ausschüsse oder Einzelabgeordnete über die Maßnahmen des Dienstherren gegen die verdächtigte Bezirksangestellte womit informiert worden? Falls nichts dergleichen geschehen sein sollte: Warum gab es keinerlei Informationen?

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde am 11.10.2017 im nichtöffentlichen Teil ausführlich von der Verwaltung über den Vorgang informiert worden. Der Zeitpunkt dieser Information war mit der Ausschussvorsitzenden und den  Ausschussmitgliedern abgestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine