20-2641

Provisorische Fußgängerführung an der A 7-Anschlussstelle Kieler Straße Drs. 20-2532, Beschluss der BV vom 12.10.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die im Beschluss dargestellte Situation entspricht in Teilen nicht dem aktuellen Stand.

 

Die zuständige Behörde initiierte, aufgrund von eingegangenen Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner, die Bushaltestelle in Absprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat, der Verkehrsdirektion und der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) zu verlegen und bat um Machbarkeitsprüfung eines alternativen Fußgängerübergangs an der Kreuzung Rahlskamp / Kieler Straße / Kronsaalsweg.

 

Aufgrund der gesperrten Fußgängerführung Wittenmoor wurde die im Beschluss erwähnte Bushaltestelle in Absprache mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) bereits am 18. September 2017 an die Kreuzung Kieler Straße / Rahlskamp verlegt. Hierbei handelt es sich um einen geeigneten Kompromiss aufgrund der Baustellensituation, um Umwege für Fußgängerinnen und  Fußgänger zu minimieren.

 

Die Machbarkeitsprüfung zur alternativen Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Rahlskamp / Kieler Straße / Kronsaalsweg wurde von den zuständigen Behörden negativ beschieden. Aufgrund der vorhandenen 5 ½ Fahrsteifen (sich entwickelnde Busspur), der fehlenden Möglichkeit eine Mittelinsel herzustellen, des erheblichen Zeitverlusts für den Fahrverkehr (Räum- und Schutzzeiten für Fußgänger), der erheblichen Sichtbehinderungen für den rechtsabbiegenden Verkehr aus der Straße Kronsaalsweg durch einen alten Eichenbaum und der nicht zu realisierenden Absenkung der Bordsteine (ein notwendiges Absenken der Bordsteine würde zu einer Schädigung des Wurzelwerks führen), wurde diese Möglichkeit verworfen.

 

Zeitgleich wurde seitens der DEGES geprüft, ob aufgrund des Verkehrsflusses eine erneute Öffnung der Fußgängerfurt möglich ist. Diese Prüfung hat ergeben:

 

Eine Öffnung der Fußgängerfurt würde im Fall einer Anforderung eine Sperrzeit der Hauptrichtung stadtauswärts von ca. 35 Sekunden (Zwischenzeiten + progressive Freigabezeit der Fußgängerfurt) bedeuten. Ausgehend von einem kontinuierlichen Zufluss vom östlichen Knotenpunkt (AS HH-Stellingen Ost) würde in der Sperrzeit des geradeausfahrenden Verkehrs ein Rückstau von ca. 108 m entstehen. Dies hätte zur Folge, dass der doppelte Linksabbieger auf die Autobahn ggf. nicht mehr erreichbar wäre.

 

In der Gesamtabwicklung des Fahrverkehrs würde dieses einen erheblichen Rückstau in Richtung Kieler Straße / Sportplatzring verursachen oder, je nach Anforderungsintensität auch darüber hinaus. Ebenfalls wäre die Gegenrichtung (stadtauswärts) durch die erweiterten Sperrzeiten erheblich belastet. Der schon bestehende Rückstau bis zum Kronsaalsweg würde sich während der Hauptverkehrszeiten um ein Vielfaches potenzieren.

 

Ein ähnliches Bild ist für den stadteinwärts führenden Verkehr zu erwarten, wenn eine provisorische Fußgängerführung (Verlegung Richtung Norden) hergestellt würde.

Auch hier wäre eine normgerechte Ausgestaltung der Bushaltestelle nicht möglich (Baumbewuchs).

 

Gemeinsam - mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat, der Verkehrsdirektion, dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern, dem Bezirksamt Eimsbüttel und Vertreterinnen und Vertretern der DEGES - wurden die baulichen Hemmnisse für die Ampelanlage überprüft, das Fußgängerverhalten und der Verkehr zwischen den Knotenpunkten Kieler Straße / Wittenmoor und Kieler Straße / Kronsaalsweg beobachtet und die Situation vor Ort als nicht auffällig bewertet.

 

Anhänge

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