20-2618

Provisorische Fußgängerführung an der A 7 Anschlussstelle Kieler Straße Drs. 20-2532 - Beschluss der BV vom 12.10.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt in Abstimmung mit dem Polizeikommissariat 27 zu oben aufgeführter Drucksache wie folgt Stellung:

 

Die Bezirksversammlung geht in Teilen nicht vom aktuellen Stand aus.

 

Aufgrund der gesperrten Fußgängerführung Wittenmoor wurde die im Beschluss erwähnte Bushaltestelle in Absprache mit dem HVV bereits am 18.09.2017 an die Kreuzung Kieler Straße / Rahlskamp verlegt. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine normgerechte Ausgestaltung der Bushaltestelle, ist aber ein geeigneter Kompromiss aufgrund der Baustellensituation, um Umwege für Fußgänger zu minimieren. In diesem Zusammenhang wurde geprüft, ob eine vierte Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Rahlskamp / Kieler Straße / Kronsalsweg provisorisch hergestellt werden kann.

Aufgrund der vorhandenen 5 ½ Fahrsteifen (sich entwickelnde Busspur), der fehlenden Möglichkeit eine Mittelinsel herzustellen, des erheblichen Zeitverlust für den Fahrverkehr (Räum- und Schutzzeiten für Fußgänger), der erheblichen Sichtbehinderungen für den rechtsabbiegenden Verkehr aus der Straße Kronsaalsweg durch einen alten Eichenbaum und der nicht zu realisierenden Absenkung der Bordsteine, wurde diese Möglichkeit verworfen. (Ein notwendiges Absenken der Bordsteine würde zu einer Schädigung des Wurzelwerks führen.)

 

Zeitgleich wurde seitens der DEGES unter Zuhilfenahme des Ing.-Büro ARGUS geprüft, ob aufgrund des Verkehrsflusses eine erneute Öffnung der Fußgängerfurt möglich ist. Diese Prüfung hat ergeben:

Eine Öffnung der Fußgängerfurt würde im Fall einer Anforderung eine Sperrzeit der Hauptrichtung Stadtauswärts von ca. 35 Sek (Zwischenzeiten + progressive Freigabezeit der Fußgängerfurt) bedeuten. Ausgehend von einem kontinuierlichen Zufluss vom östlichen Knotenpunkt (AS Stellingen Ost) würde in der Sperrzeit des geradeausfahrenden Verkehrs ein Rückstau von ca. 108m entstehen. Dies hätte zufolge, dass der doppelte Linksabbieger auf die Autobahn ggf. nicht mehr erreichbar wäre.

 

In der Gesamtabwicklung des Fahrverkehrs würde dieses einen erheblichen Rückstau in Richtung Kieler Straße / Sportplatzring verursachen oder, je nach Anforderungsintensität auch darüber hinaus. Ebenfalls wäre die Gegenrichtung (Stadtauswärts) durch die erweiterten Sperrzeiten erheblich belastet. Der schon bestehende Rückstau bis zum Kronsaalsweg würde sich während der Rushhour um ein vielfaches potenzieren.

 

Ein ähnliches Bild ist für den stadteinwärts führenden Verkehr zu erwarten, wenn eine provisorische Fußgängerführung (Verlegung Richtung Norden) hergestellt würde.

Auch hier wäre eine normgerechte Ausgestaltung der Bushaltestelle nicht möglich. (Baumbewuchs)

 

Zusammen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 27, dortigen Anwohnern, Herrn Schreiber (Bezirksamt Eimsbüttel) und Herrn Merl (Verkehrskoordinator BWVI)  wurde das Fußgängerverhalten zwischen den Knotenpunkten Kieler Straße / Wittenmoor und Kieler Straße / Kronsaalsweg beobachtet. Auffälligkeiten bzw. Querungsversuche der Kieler Straße gar von Kindern wurden nicht festgestellt.

 

Derzeit beträgt der Umweg für Fußgänger, welche die verlegte Bushaltestelle Höhe Rahlskamp nutzen und in Richtung Wittenmoor möchten, im Maximalfall ca. 350 m. Dieses ist aufgrund der Gesamtumstände aus unserer Sicht hinnehmbar. Alle Verkehrsteilnehmer sind durch die besonderen Reparaturarbeiten an der Brücke Kieler Straße derzeit deutlich benachteiligt.

 

 

Anhänge

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