20-2570

Projekt Präventiver Hausbesuch

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

 

„Allen älteren Hamburger Bürgerinnen und Bürgern soll ein regelmäßiges Angebot für einen präventiven Hausbesuch unterbreitet werden, um medizinische, pflegerische oder soziale Unterstützungsbedarfe zu besprechen und gegebenenfalls einleiten zu können“ (Koalitionsvertrag 21. Legislaturperiode, S. 91).

 

Der präventive Hausbesuch soll ältere Menschen darin unterstützen, möglichst lange und selbständig in der eigenen Häuslichkeit zu wohnen. Es handelt sich um ein aufsuchendes, für die Bürgerinnen und Bürger kostenloses Informations- und Beratungsangebot mit dem Ziel, Vereinsamung zu verhindern, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. hinauszuzögern und die Eigeninitiative zu stärken. In einem persönlichen Gespräch zu Hause sollen eventuelle Hilfebedarfe geklärt und über bestehende, in Frage kommende Angebote informiert werden. Auf Wunsch kann auch in diese Angebote vermittelt werden.

 

Die Themen des präventiven Hausbesuchs können vielfältig sein, z.B.:

 

-          gesundheitliche Situation, Ernährung und Bewegung,

-          gesellschaftliche Einbindung und soziale Kontakte,

-          Wohnsituation, insb. Barrierefreiheit und hauswirtschaftliche Hilfen,

-          etwaige sich abzeichnende Pflegebedarfe.

 

Daneben sollen auch Meinungen der älteren Menschen zur Gestaltung des Wohnumfeldes erfragt werden. Auf diesem Wege können Anregungen für eine generationenfreundliche Quartiersgestaltung gewonnen werden.

 

Die Akquise, Koordination und Schulung der Honorarkräfte erfolgt durch eine externe Fachstelle. Die die Qualitätsstandards und Arbeitsmaterialien (u.a. Gesprächsleitfaden, Check-Listen, Material-Koffer mit stadtteilorientierter Angebotssammlung und Beratungsstellen) entwickelt. Darüber hinaus entwickelt die Fachstelle Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit und betreibt eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit (allgemein und zielgerichtet unter Einbindung von Kooperationspartnern wie z.B. Wohnungsunternehmen, Hausärzte, Wohlfahrtsverbände, Grundsicherungsämter, etc., die das Angebot bei ihren Mietern, Patienten, Nutzern, Kunden etc. bekannt machen können).

Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

 

Die Hausbesuche sollen von qualifizierten Honorarkräften durchgeführt werden. Einerseits kann nicht eingeschätzt werden, wie hoch die Nachfrage und damit der Personalbedarf tatsächlich sein wird. Der Einsatz von Honorarkräften ermöglicht einen auf die Nachfrage abgestimmten Ressourceneinsatz. Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, einen Pool mit Fachkräften unterschiedlicher Qualifikationen vorzuhalten, um Besuche passgenauer koordinieren zu können (z.B. vorhandene kulturelle Sensibilität und Sprachkenntnisse bei Besuchen von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund).

 

Bei Folgebesuchen (sofern gewünscht) können gegebenenfalls ehrenamtliche Besuchsdienste herangezogen werden.

 

Daneben sollte zu dem Besuch Informationsmaterial zu stadtteilbezogenen Angeboten für Seniorinnen und Senioren sowie zu verschiedenen Beratungs- und Betreuungsangeboten mitgebracht werden. Außerdem werden Möglichkeiten zur Mitarbeit und Mitgestaltung bei sozialen und kulturellen Aktivitäten aufgezeigt. Auf Wunsch kann auch in Angebote vermittelt werden. Schließlich sollte auch ein kleines Präsent mitgebracht werden (z.B. Gutschein von Kooperationspartnern wie VHS, Sportverein o.ä.).

 

Ausgestaltung

 

Vorgeschlagen wird, alle älteren Menschen im Jahr ihres 80. Geburtstags mit einem persönlichen Anschreiben über das Hausbesuchsangebot zu informieren.

 

Im Mittelpunkt des Anschreibens steht der Glückwunsch zum Geburtstag. Dieser wird verbunden mit der Information über das Besuchsangebot und einem konkreten Terminvorschlag, der aktiv von der Seniorin / dem Senior abgesagt werden muss, wenn kein Besuch gewünscht wird.

 

Die Erfahrungen mit Anschreiben haben gezeigt, das schriftliche Anschreiben ohne konkreten Terminvorschlag zu einer geringen Antwortrate führen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Annahme des Hausbesuchsangebots absolut freiwillig ist und dass die Hausbesucher/innen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

 

Klarzustellen ist auch, dass bei einem freiwilligen Angebot gerade auch Personen, die von einem Hausbesuchsangebot aufgrund einer schwierigen Lebenssituation möglicherweise besonders profitieren würden, eventuell nicht erreicht werden, da sie beispielsweise das Angebot ablehnen oder zum Termin die Tür nicht öffnen. Diese Frage wird Gegenstand der begleitenden Evaluation sein.

 

Nach ca. 3 Wochen sollte eine telefonische Nachfrage erfolgen, um zu klären, ob es im Nachhinein noch Fragen gibt. Nach etwa einem Jahr sollte erneut ein Besuch angeboten werden, um sich über die Wirkungen des Besuchs zu informieren und ggf. weiteren Informations- und Beratungsbedarf zu besprechen.

 

Nach Möglichkeit sollten der Erst- und der Folgebesuch ebenso wie die telefonische Nachfrage durch dieselbe Fachkraft erfolgen, da eine personelle Kontinuität zur Vertrauensbildung beiträgt.

 

Vorgeschlagen wird eine schrittweise Einführung ab 2018. Dabei sollte der präventive Hausbesuch zunächst in zwei Bezirken starten und über einen Zeitraum von 3 – 5 Jahren begleitend evaluiert werden, um Erkenntnisse über Resonanz und erste Wirkungen zu gewinnen. Nach Möglichkeit sollte in einem der beiden Bezirke in einigen Stadtteilen das AWO-Projekt „Augen auf“ durchgeführt werden, während es in dem anderen Bezirk nicht angeboten wird. Dadurch ergibt sich Möglichkeit zu erkennen, inwieweit dieses Projekt die Einführung des präventiven Hausbesuches unterstützen kann.

 

Im Laufe des Prozesses wurden Harburg und Eimsbüttel als Pilotbezirke benannt. In Eimsbüttel werden in 2018 ungefähr 2000 Menschen 80 Jahre alt und in Harburg 1300.

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

keine