21-2550

Präsenzunterricht an der Universität Hamburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

07.12.2021

Lfd. Nr. 76 (21)

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP Fraktion)

 

Präsenzunterricht an der Universität Hamburg

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt:

 

 

 

Sachverhalt

Laut Hamburger Abendblatt vom 16.10.2021 (Anlage) hat Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank Ende August formuliert „Wir planen das Präsenssemester als Normalfall.“ Die Universität wollte 70 Prozent der Veranstaltungen in Präsenz anbieten, laut AStA sind es aber nicht einmal die Hälfte.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Dienststellen des Hamburger Senats:

 

  1. Wie gestaltet sich der Präsensunterricht an der Universität Hamburg im Vergleich der jeweiligen unter Corona beeinflussten Semester ab

 

  1. Sommersemester 2020
  2. Wintersemester 2020/21
  3. Sommersemester 2021
  4. Wintersemester 2021/22

 

 jeweils untergliedert in (insgesamt 28, bitte einzeln je Gliederung aufführen)

 

  1. Fakultäten

und

  1. diese wiederum ggf. untergliedert in Fachbereichen?

 

Die Gestaltung des Präsenzunterrichts an der Universität Hamburg war seit dem Sommersemester 2020 abhängig von der sich jeweils dynamisch entwickelnden Corona-Pandemielage und den politisch gesetzten Rahmenbedingungen zur Eindämmung der Pandemie (jeweils geltenden Eindämmungsverordnungen). Exakte Angaben zum Verhältnis von Präsenzlehre und digital durchgeführten Lehrveranstaltungen kann die UHH aufgrund der Fächer- und Veranstaltungsvielfalt (rund 4.500-5.000 Lehrveranstaltungen pro Semester) sowie der dynamischen Veränderung innerhalb der Corona-Semester nicht machen.

 

Sommersemester 2020:

Die Lehre im Sommersemester 2020 wurde mit wenigen Ausnahmen komplett digital durchgeführt. In der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit konnten in naturwissenschaftlichen Studiengängen der MIN-Fakultät Praxislehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Präsenz durchgeführt werden. Auch Klausuren, die aus Gründen der Rechtssicherheit unter Aufsicht in Präsenz absolviert werden müssen, konnten unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Sommersemester durchgeführt werden.

 

Wintersemester 2020/21:

r das Wintersemester wurde ein Teil der Lehrveranstaltungen in Präsenz oder Teilpräsenz geplant. In der Planung wurden Lehrveranstaltungen für Erstsemesterstudierende besonders berücksichtigt. Durch die erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere durch das Abstandsgebot von 1,5 m, waren die räumlichen Ressourcen jedoch so stark limitiert, dass der überwiegende Teil der Lehrveranstaltungen ausschließlich digital angelegt werden konnte. Die Verschärfung der Pandemielage zu Beginn der Vorlesungszeit hat letztlich dazu geführt, dass alle Lehrveranstaltungen mit Ausnahme der Laborpraktika digital stattfinden mussten. Ab Mitte Dezember 2020 fanden auch keine Laborpraktika mehr statt. Prüfungen mussten im Wintersemester ausschließlich digital durchgeführt werden. Eine Ausnahme bildeten Prüfungen in Staatsexamensstudiengängen.

 

Sommersemester 2021:

Um frühzeitig Planungssicherheit für Lehrende und Studierende zu schaffen, wurde das Sommersemester als digitales Semester angelegt. Die Option einer stufenweisen Öffnung insbesondere für praktische Lehrveranstaltungen wurde dabei frühzeitig eingeplant. Bereits Mitte April, zwei Wochen nach Beginn des Sommersemesters, konnte die Durchführung von Laborpraktika wieder unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen in Präsenz ermöglicht werden. Entsprechend des Öffnungskonzepts der UHH kamen schrittweise weitere Lehrveranstaltungen mit einem hohen Praxisanteil hinzu (z. B. sportpraktische Lehrveranstaltungen, künstlerische Lehrveranstaltungen in der Erziehungswissenschaft, Exkursionen). Ab Mitte Juni 2020 konnten auch wieder Lehrveranstaltungen ohne praktische Anteile in den Räumen der UHH unter den entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Allerdings waren die räumlichen Möglichkeiten weiterhin durch die Abstandsregel begrenzt. Da zudem ein Wechsel der Durchführungsform häufig nicht mit der Lebensrealität der Studierenden (z.T. keine Wohnung in Hamburg) vereinbar war, wurde von dieser Option kaum Gebrauch gemacht.

 

Wintersemester 2021/22:

Das Präsidium der UHH hat Ende Juni 2021 alle Lehrenden und Studierenden darüber informiert, dass das Wintersemester als ein „Übergangssemester“ angelegt wird. Die Lehrenden wurden gebeten, durch eine Kombination von präsentischen und digitalen Lehrangeboten ein hohes Maß an Flexibilität zu schaffen. Von den rund 4.500 Lehrveranstaltungen an der UHH wurden in der Planung rund zwei Drittel für die Durchführung in Präsenz oder Teilpräsenz vorgesehen. In Fächern mit einem hohen Anteil an praktischen Lehrinhalten sowie Fächern mit einem hohen Anteil an interaktiven Seminarveranstaltungen mit vergleichsweise kleinen Gruppen ist der Präsenzanteil höher als in anderen Fächern. Die Entscheidung, ob eine Lehrveranstaltung in Präsenz oder digital durchgeführt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Von den Lehrinhalten, von der Lehrplanung im jeweiligen Fach, von didaktischen Überlegungen, räumlichen Gegebenheiten und auch von der individuellen Risikoabwägung jedes Lehrenden. Zum Teil wurden auch die Studierenden in die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Durchführungsform einbezogen (z.B. über Umfragen). Auch Wechsel von einer digitalen Durchführung zu Beginn des Semesters zu Präsenz im weiteren Verlauf (oder umgekehrt) sind möglich.

 

Im Übrigen siehe Drucksache 22/6303.

 

  1. Inwieweit gibt es an den Fakultäten und an den ggf. untergliederten Fachbereichen Abweichungen der Planungen des Präsensunterrichtes im ersten Semester in Bezug auf die restlichen Semester?

 

In der Planung des Wintersemesters 2020/21 wurde ein Fokus auf Erstsemester-Studierende gelegt. Im Wintersemester 2021/22 wurde dieser Fokus nur noch in Einzelfällen gesetzt, da es mittlerweile mehrere Anfänger-Jahrgänge gibt und durch die Aufhebung des Abstandsgebotes erheblich mehr räumliche Flexibilität gegeben ist, um Präsenzlehre durchzuführen.

 

  1. Wird in den Fakultäten/Fachbereichen Hybridunterricht (Präsensunterricht, der gleichzeitig online verfolgt werden kann/könnte) angeboten?

 

Einige Hörsäle und Seminarräume an der UHH wurden - finanziert über die Corona-Sondermittel der FHH - medientechnisch so ausgestattet, dass dort hybride Lehre durchgeführt werden kann. Derzeit befindet sich die UHH in der Erprobungsphase dieser technisch und didaktisch sehr anspruchsvollen Lehrformate.

 

  1. Welche Mittel hat die Universität bislang pro Semester
  1. zusätzlich für Corona Maßnahmen aufgewendet und erhalten?

 

Die pandemiebedingten Ausgaben und Einnahmen der UHH haben einen Kalenderjahrbezug. Im Kalenderjahr 2020 hat die UHH zwei Anträge auf zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie gestellt, die beide bewilligt und zugewiesen worden sind:

  1. Mehrkosten aufgrund der Digitalisierung der Lehre (Mittelzuweisung iHv EUR 6.715.000/ korrespondierende Mehrkosten iHv EUR 6.771.303,21)
  2. Mehrkosten aufgrund der Umsetzung der Hygienekonzepte und Hygienemaßnahmen (Mittelzuweisung iHv EUR 9.436.000/ korrespondierende Mehrkosten iHv EUR 9.436.028,94)

 

Damit wurden die in 2020 pandemiebedingt entstandenen Mehrkosten weitestgehend durch zusätzliche Mittel ausgeglichen.

 

r das erste Halbjahr 2021 hat die UHH weitere Unterstützungsmittel iHv von EUR 6.100.976,76 beantragt. Der Betrag entspricht den pandemiebedingten Mehrkosten in diesem Zeitraum. Eine Mittelzuweisung für diesen Antrag steht noch aus. Für das zweite Halbjahr 2021 rechnet die UHH nach derzeitigem Stand mit weiteren pandemiebedingten Mehrkosten von bis zu EUR 3.334.395,95, die u.a. aus den Maßnahmen Umsetzung Hygienekonzept, Schutzmaßnahmen im Präsenzbetrieb sowie Einhaltung der 3G-Regel resultieren.

 

  1. für Corona Maßnahmen innerhalb des Haushaltes umgeschichtet und damit dem wissenschaftlichen Betrieb entzogen?

 

Bisher hat keine Umschichtung stattgefunden, weil die pandemiebedingt entstandenen Mehrkosten (insb. im Jahr 2020) durch zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie gedeckt werden konnten. Die UHH geht derzeit davon aus, dass auch die Mehrkosten 2021 durch zusätzlich beantragte oder noch zu beantragende Mittel gedeckt werden können, so dass insgesamt keine Umschichtung vorgenommen werden muss.

 

  1. In welchen konkreten Maßnahmen bestehen die Aufwendungen zu Ziffer 3.?
  1. Corona-Tests
  2. Masken
  3. Hinweisschilder
  4. Größerer Raumbedarf
  5. Höherer Personalbedarf (Einlasskontrolle)
  6. Weitere Punkte, bitte aufführen, wenn über € 5.000 je Semester.

 

Die Kosten, die an der UHH aufgrund des in Präsenz stattfindenden Wintersemesters 2021/2022 entstehen, können nicht auf Präsenz- und Hybridunterricht aufgeteilt werden. Für das Wintersemester 2021/2022 sind bislang die folgenden Maßnahmen umgesetzt worden:

5a) Für das Wintersemester wurden hierfür Aufträge iHv EUR 204.763 vergeben.

5b) Im WS 2021/22 verteilt die UHH in Ausnahmefällen Masken an Studierende.

5c) Die Kosten für Hinweisschilder lassen sich nicht im Einzelnen beziffern.

5d) Es sind keine größeren Raumbedarfe entstanden.

5e) Einlasskontrollen EUR 380.000.

5f) Zusatzreinigung EUR 176.000.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine