Planungsstand Quartiersanträge der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Hamburg werden bis zum Herbst 2017 bei der Stiftung Deutsches Hilfswerk koordiniert und abgestimmt sozialräumlich ausgerichtete Quartiersanträge stellen. Dabei geht es um Ressourcen, mit denen in ausgewählten Quartieren/-Sozialräumen das Zusammenleben von Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern/Flüchtlingen und bisherigen Bewohnerinnen und Bewohnern gefördert und unterstützt werden soll. Im Fokus sind dabei Quartiere/Sozialräume, die stark durch die Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung geprägt sind. Die konkrete Auswahl der Quartiere soll, so das Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, in Absprache mit den jeweiligen Bezirksverwaltungen stattfinden.
Fraglich ist somit, wie diese Verbände zukünftig sich und ihre Ressourcen als Unterstützungsleistung für die Integrationsarbeit, sowohl der öffentlichen Verwaltungen, wie auch der bereits jetzt aktiven zivilgesellschaftlichen Akteure anbieten können. Zu beachten wäre, dass die Verbände sich dabei in erster Linie als unterstützender Partner der bereits vorhandenen Akteure verstehen. Dies zu gestalten wäre auch Aufgabe der Bezirke.
Die Verbände haben sich bei ihren geplanten Anträgen die Bezirke „aufgeteilt“. Geplant sei hier jedoch die Verpflichtung der jeweiligen Verbände, die konkrete Arbeit in den Quartieren ohne jeden Verbandsegoismus zu organisieren. Jeder Verband soll hierbei das gesamte Spektrum der Freien Wohlfahrtspflege repräsentieren. In diesem Kontext möchte das Diakonische Werk Hamburg neben dem Bezirk Hamburg Nord auch für den Bezirk Eimsbüttel einen Antrag stellen. Mit der Bezirksverwaltung soll es hierzu, laut Aussagen der Diakonie, bereits mehrere Gesprächsrunden gegeben haben.
Integration in die bestehenden Strukturen bedeutet das Einbinden aller Interessen in den Stadtteilen, aber auch jeder Gruppe unter den bei uns Schutzsuchenden. In 2017 stehen für eine erfolgreiche Integration der bei uns Schutzsuchenden, die Folgeunterkünfte und die Perspektive Wohnen im Mittelpunkt. Ein großer Unterschied zu den Erstaufnahmeeinrichtungen ist die hohe Selbstversorgung der Bewohner in den Folgeunterkünften/Wohnungen. Viele Geflüchtete empfinden es als ausgesprochen wichtig, endlich als Familie auch in einem privaten Rahmen eigenständig zu leben. Für einige der Bewohnerinnen und Bewohner ist dieser Zustand aber eher erschreckend bzw. ein Ding der Unmöglichkeit, da sie durch Krankheit, Trauma oder Behinderung überhaupt nicht in der Lage sind, bereits so selbstständig zu leben. Sie brauchen als Teil der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge besonderen Schutz und besondere Zuwendung. Deshalb ist es wichtig die besonderen Bedürfnisse der genannten Gruppe zu identifizieren.
1) Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Fachbereichsleitung Migration und Existenzsicherung, oder den Referenten für Arbeitslosigkeit und Existenzsicherung vom Diakonischen Werk Hamburg, in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Integration, Gesundheit und Gleichstellung (SAIGG) einzuladen, um über den Planungsstand dieses Vorhabens im Bezirk Eimsbüttel zu berichten.
2) Der Bezirksamtsleiter wird ersucht, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Integration, Gesundheit und Gleichstellung darzulegen, wie das Know-How der Verbände und der Träger und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege hier für den Bezirk Eimsbüttel genutzt werden kann und welche Quartiere für eine Leistungsvereinbarung vorgesehen sind.
Vor allem soll dargelegt werden, wie erreicht werden kann, dass die Leistungen der Verbände unterstützend für die bereits vorhandenen Akteure und nicht als zusätzliche Konkurrenz wirken können.
3) Die Diakonie und der Bezirk Eimsbüttel mögen deshalb in enger Absprache mit der Flüchtlingskoordinatorin die besonderen Bedürfnisse der genannten Gruppe identifizieren und in einem dem SAIGG vorzustellenden Projektansatz Vorschläge unterbreiten, wie im Bezirk Eimsbüttel der besondere Unterstützungsbedarf für die schutzbedürftigen Geflüchteten als Teil der Integrationsleistung umgesetzt werden kann.
Ali Hadji Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
Sabine Jansen, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
keine
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