21-4492

Planung des inklusiven Spielplatzes im Wehbers Park

Antrag

Letzte Beratung: 21.02.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 5

Sachverhalt

r viele Kinder sind die vorhandenen Spielplätze im Bezirk Eimsbüttel nicht, oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Dies betrifft Kinder mit Körperbehinderungen, Kinder mit Sinnesbehinderungen, chronisch kranke Kinder, Kinder mit neurologischen Erkrankungen aber auch Kinder, für deren Eltern Spielplatzflächen wegen einer Behinderung nicht zugänglich sind.

Inklusion ist ein fundamentales Menschenrecht. Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und der Hamburger Landesaktionsplan sieht das explizit vor. Alle Kinder haben Anspruch auf für sie nutzbare Spielplätze. Nachdem schon 2015 ein erster Aufschlag für einen inklusiven Spielplatz gemacht worden war (Drs.-Nr.: 20-0764), hat die Bezirksversammlung im Oktober 2019 beschlossen, in Eimsbüttel einen Spielplatz für alle zu planen und umzusetzen (Drs.-Nr.: 21-0348). Im März 2021 hat das Bezirksamt den Jugendhilfeausschuss darüber informiert, dass hierfür die Spielplatzfläche im Wehbers Park ausgewählt wurde. Hier befindet sich auch das Spielhaus Wehbers Park, welches wegen erheblicher baulicher Mängel saniert werden muss und dank Förderungen von Bund und Land neu errichtet werden kann. Nach etlichen Verzögerungen, haben die konkreten Planungen für das Gebäude nun begonnen.

Die Errichtung des inklusiven Spielplatzes soll nach Fertigstellung des Gebäudes Anfang 2025 10 Jahre nach der ersten Beschlussfassung in der Bezirksversammlung endlich erfolgen. Die konkreten Planungen für die Ausgestaltung können nun beginnen.

In diesen 10 Jahre hat sich der Anspruch an Barrierefreiheit und inklusiver Teilhabe weiterentwickelt. Es ist unter anderem deutlich geworden, dass der Spielplatz Onkel Rudi in der Hamburger Neustadt, der uns lange als Vorbild und Inspiration diente, einige Schwächen bei der Zugänglichkeit und der Nutzbarkeit aufweist. Bedarfe wie z.B. eine ausreichende Anzahl von Behindertenparkplätzen in unmittelbarer Nähe, eine öffentliche Toilette (Changing Place), ein Unterstand als Sonnen- und Regenschutz, eine Steckdose (um z.B. medizinisch notwendige Geräte kurzfristig aufladen zu können) etc. fanden hier noch keine oder keine ausreichende Berücksichtigung.

Gleichzeitig ist es z.B. in den USA und Schottland inzwischen Standard (und rechtlicher Anspruch) jeden neuen Spielplatz inklusiv zu gestalten. Es gibt also inzwischen zahlreiche Best-Practice-Beispiele, die Orientierung bieten können.

 

 

Petitum/Beschluss

Um sicher zu stellen, dass die finanziellen und personellen Ressourcen für die Planung und den Bau des neuen inklusiven Spielplatzes Wehbers Park nach jetzigem Standard umgesetzt wird, wird die Bezirksamtsleiterin gebeten folgende Aktualisierung in dem Bauprozess aufzunehmen:

1. 

Die Chance des Neubaus des Spielhauses Wehbers Park soll dahingehend genutzt werden, dass bei der Planung die Bedarfe tatsächlicher Inklusivität auf dem Spielplatz Berücksichtigung findet. Hier soll vor allem die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Gebäude und Toilettenanlagen bei jeder Witterung mit jedem Hilfsmittel gewährleistet sein.

2. 

Bei den Planungen der Barrierefreiheit und der Nutzbarkeit soll gemeinsam mit dem bezirklichen Inklusionsbeirat, der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Hamburg, dem Kompetenzzentrum barrierefreies Hamburg und einer*m Sachverständigen für inklusives Bauen der Hamburgischen Architekt*innenkammer eng zusammengearbeitet werden. Zusätzlich soll auch die Expertise von Verbänden und Trägern, wie z.B. Leben mit Behinderung/Lebenshilfe Hamburg Kinderhospiz Sternenbrücke mit einbezogen werden.

3. 

Der Spielplatz soll, entsprechend der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG), im Ergebnis für alle Kinder, Eltern und Begleitpersonen attraktiv und nutzbar sein. 

4. 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen müssen auch den Personenkreis der zukünftigen Nutzer:innen mit Behinderung umfassen und in Leichter Sprache angeboten werden.

5. 

Über die Etappen und Ergebnisse der Planungen und Beteiligungen soll im Jugendhilfe-ausschuss regelmäßig berichtet werden.

 

Kathrin Warnecke, Lynne Hunter Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion

Janina Satzer, Ines Schwarzarius, Ann-Kathrin Riegel und SPD-Fraktion

 

 

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