Planung der Fahrbahngestaltung der Osterstraße
25.04.2025
Lfd. Nr. 75 (22)
Kleine Anfrage der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Lea Fricke, Benjamin Schwanke und Camilla Joyce Thiele (FDP-Fraktion)
Planung der Fahrbahngestaltung der Osterstraße
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Im Zuge der Fernwärme Bauarbeiten an Kreuzung Heußweg / Osterstraße stellt sich aktuell die Frage der Gestaltung der Osterstraße bei Verschluss bzw. Abschluss der Baustelle und Bauarbeiten.
Die Osterstraße wurde zuletzt 2017 aufwendig und kostenträchtig erneuert. Damals wurde ein 1,50 m breiter Fahrradschutzstreifen neben der PKW Spur sowie Mittelstreifen zum Queren der Fußgänger errichtet. Laut der Verwaltung ist die damals geplante und umgesetzte Fahrbahn heute rechtlich nicht mehr vertretbar. Die Osterstraße soll deshalb bei Verschluss der Fernwärmebaustelle nun entweder wieder als normale Straße mit innerstädtisch bundesweit geltenden 50 km/h ohne Fahrradschutzstreifen zurückgebaut oder als 20 km/h Zone mit Mischverkehr (Kfz. und Fahrrad auf einer Spur) umgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Osterstraße wurde regelkonform -entsprechend der vorhandenen begrenzenden Randbedingungen - s. z.B. Baumbestand- hergestellt. Im Vorfeld wurden bereits Alternativen diskutiert, die jedoch wieder verworfen wurden. Die Forschungslage zeigt auf, dass sich der Kfz-Verkehr überwiegend an Straßenmarkierungen orientiert -hier gestrichelte Markierungslinie des Schutzstreifens- und dabei nicht auf den rechtlich verankerten erforderlichen Schutzabstand von 1,50m achtet, der ebenfalls eingehalten werden muss (Quelle: GDV, Aktuelle Erkenntnisse zur Führung des Radverkehrs, 18.03.2019).
Der Schutzstreifen ist kein Sonderweg für Radfahrende, sondern gehört zur Fahrbahn. Daher gilt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO direkt (wurde mit der Novelle in 2020 verbindlich eingeführt). Daher ist nicht die Kennzeichnung der Schutzstreifen rechtswidrig, sondern das Befahren der Fahrspur durch Kfz ohne Einhalten des Schutzabstandes. Dies ist insbesondere im Bereich der Mittelinseln zu beobachten (s. Evaluation).
2.1. Wann wurden diese Normen rechtlich verbindlich im Bundesgesetzblatt oder Hamburgischen Gesetzes- und Verordnungsblatt verkündet?
Die Einführung von Schutzstreifen in die STVO erfolgte 1997. Das verbindliche Abstandsgebot von 1,50m wurde 2020 eingeführt s.o..
2.2. Galten diese Normen schon vor dem Umbau der Osterstraße?
S. unter 2.1.
Ja.
3.1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
S. unter 1.
3.2. Wenn nein, warum nicht?
Entfällt.
4. Wie viel Geld hat die damalige Herrichtung der Osterstraße gekostet?
Rund 8 Mio. Euro.
ohne
keine
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