Pilotprojekt für die Beleuchtung von Kinderspielplätzen in Eimsbüttel BV-Beschluss vom 31.05.2018 - Drs. 20-2995
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Grünflächen und Parkanlagen, somit auch Kinderspielplätze als Teile dieser Anlagen, werden grundsätzlich nicht beleuchtet. Die Aufgabe der öffentlichen Beleuchtung liegt darin, eine sichere Benutzung der Verkehrswege in den Abend- und Nachtstunden zu ermöglichen. Eine Beleuchtung von gewidmeten Flächen ohne Anliegerinnen und Anlieger oder von nicht gewidmeten Wegen, beispielsweise durch Grünanlagen, erfolgt nur im Ausnahmefall und nach einer sorgfältigen Abwägung der Beleuchtungsnotwendigkeit.
Die BUE verfügt dementsprechend über kein Budget und keine Unterhaltungsmittel zur Beleuchtung von Grünanlagen.
In Ausnahmefällen können wichtige Verbindungswege durch Grün- und Erholungsanlagen z.B. zu ÖPNV-Haltestellen, Schulen, Kitas etc. ohne beleuchtete zumutbare Parallelstrecken (öffentliche Fußwege) eine Beleuchtung erhalten. Dafür wird der BUE von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ein Budget für ca. 1.000 m Beleuchtungsstrecke (ca. 100.000 €) im Jahr zur Verfügung gestellt. Eingegangene Anträge werden von der BUE abgewogen und entschieden. In den letzten drei Jahren beantragten die Bezirksämter und die Behörde für Inneres und Sport zunehmend – zusätzlich zu beleuchteten Verbindungswegen – Beleuchtungen an Stellen, in denen kriminalpräventive Sicherheitsaspekte (besondere Brennpunkte der Drogendealerszene oder befürchtete Sexualdelikte) zum Tragen kommen.
Die von der BWVI angebotenen Mittel für die Beleuchtung in Grünflächen decken den nachgefragten Bedarf nicht ab. Die Realisierung einzelner beantragter Beleuchtungsstrecken muss regelhaft auf die Folgejahre verschoben werden, da sie in einer Dringlichkeitsabwägung als weniger schwerwiegend einzuordnen sind. Deshalb und weil sichere Wegeverbindungen höchste Priorität haben, sieht die BUE keine Möglichkeit, dem Beschluss der Bezirksversammlung nachzukommen und nähere Prüfungen vorzunehmen. Zu Kostenbetrachtungen im vorliegenden Fall sowie zu technischen Standards von Beleuchtung im öffentlichen Raum wäre zudem nicht die BUE, sondern die BWVI bzw. der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer auskunftsfähig.
Aus Sicht der BUE ist zudem zweifelhaft, ob die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit noch eingehalten werden würden, da die gewünschte Investition (inkl. Unterhaltung) in beleuchtete Spielplätze lediglich für eine Nutzungszeit von zwei bis drei Stunden pro Tag allein in den dunklen Wintermonaten getätigt werden würde.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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