Personalausweis und Reisepass per Post
15.01.2025
Lfd. Nr. 18 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Personalausweis und Reisepass per Post
Die Anfrage wird – von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB), hier: dem Hamburg Service – wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Am 1. November 2024 sind Änderungen des Passgesetzes und der Passverordnung in Kraft getreten, die den Direktversand von Reisepässen und Personalausweisen an Bürgerinnen und Bürger nach Hause ermöglichen sollen. Derzeit ist geplant, dass die flächendeckende Verfügbarkeit des Direktversands bis Mai 2025 erreicht wird. Ein Starttermin für die Umsetzung in Hamburg scheint noch nicht offiziell bekannt gegeben worden zu sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die im Oktober 2023 vom Gesetz- und Verordnungsgeber beschlossenen Regelungen im Passgesetz und der Passverordnung zum Direktversand traten am 1. November 2024 in Kraft. Der optionale Direktversand von Reisepässen und Personalausweisen vom Hersteller Bundesdruckerei GmbH wird deutschlandweit voraussichtlich ab Mai 2025 möglich sein.
Für den Direktversand werden gemäß § 1 Absatz 4 Nr. 3 PAuswGebV (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung) 15 Euro erhoben.
Die Informationen zum Direktversand sind bereits jetzt auf der Homepage des BMI abrufbar. Zudem ist geplant, ab Anfang Februar im Hamburg Service Web (ehemals Behördenfinder, nun Servicesuche Hamburg) auf die Möglichkeit des Direktversandes hinzuweisen. Ebenfalls wird bei der Beantragung auf die Möglichkeit des Direktversandes hingewiesen werden. Weitere flankierende Maßnahmen zur Information sindderzeit in der Prüfung.
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