21-3574

Parkraumsituation im Generalsviertel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.02.2021

Lfd. Nr. 103 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Koorosh Armi, Moritz Altner und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

 

Parkraumsituation im Generalsviertel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

 

Vorbemerkung:

Die Änderung der Parkausrichtung in der Roonstraße erfolgt nach verkehrsbehördlicher Anordnung des örtlichen Polizeikommissariats, da sich in der Straße mehrfach Müllfahrzeuge festgefahren hätten und die gleiche Gefahr für Feuerwehrfahrzeuge bestünde. Alle Maßnahmen basieren auf einer Beschlusslage der Bezirksversammlung (DRS-21-1420). Die nachfolgenden Ausführungen wurden bereits vom Bezirksamt im Mobilitätsausschuss vorgestellt. Derzeit werden die Pläne vorbereitet, die auf der Internetseite den Anliegern präsentiert werden. Es folgt die Erstellung der Internetseite, die Beteiligung der Anlieger sowie die Ergebnissicherung und Ergebnisvorstellung im Mobilitätsausschuss. Nachdem die Abstimmung zur Reihenfolge der baulichen Umsetzung stattgefunden hat, können die Arbeiten beauftragt werden.

 

Sachverhalt:

Das sog. Generalsviertel, zwischen Isebek-Kanal und Gärtnerstraße im Stadtteil Hoheluft-West gelegen, ist ein hochverdichtetes Wohngebiet. Wie viele Straßen im Eimsbütteler Kerngebiet weisen auch die das Generalsviertel prägenden Straßenzüge einen hohen Parkdruck auf. Intensives Parken von PKW auf beiden Seiten der Fahrbahn sowie die Vielzahl an abgestellten Fahrrädern im Gehwegbereich führen dazu, dass die Gehwege an vielen Stellen eng sind, was das Durchkommen vor allem von bewegungseingeschränkten Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Eltern mit Kinderwagen erschwert.

Um mehr Raum für Fahrradbügel einzurichten, wird durch das Bezirksamt Eimsbüttel derzeit eine Umgestaltung der Parkstände in den Straßen Roonstraße, Gneisenaustraße, Kottwitzstraße, Moltkestraße und Wrangelstraße vorgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie wurden bzw. werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplanten informiert?

 

Vor der baulichen Umsetzung in der Roonstraße (Nord): erhalten die betroffenen Anlieger eine Anliegerinformation in Papierform. Die Aufstellung der Fahrradbügel ist bereits beauftragt (Bauausführung: Februar/März 2021).

 

Bei den restlichen Straßen wird das Bezirksamt, wie bereits oben beschrieben, Pläne vorbereiten, die auf einer Internetseite den Anliegern vorgestellt werden. Ähnlich wie in der Roonstraße sollen auch hier breitere Gehwegbreiten erreicht werden. Dies kann ebenfalls durch die Änderung der Parkausrichtungen geschehen. Die Anlieger werden über Anliegerinformationen auf die Internetseite geleitet (über: Internet-Link, QR-Code), wo sie dazu aufgerufen werden, Anmerkungen und Stellungnahmen – Bezug nehmend auf die jeweilige Planung/Straßenabschnitt – abzugeben. Es wird ein entsprechendes E-Mail-Postfach eingerichtet werden. Dieser Beteiligungsprozess wird ab Anfang/Mitte April stattfinden können, wenn die Pläne und der Internetauftritt final abgestimmt sind.

 

  1. Wie viele Fahrradbügel sollen in den genannten Straßen installiert werden?

 

Roonstraße (Nord): 74

Roonstraße (Süd): 70

Gneisenaustraße: 89

Kottwitzstraße: 89

Wrangelstraße: 89

Moltkestraße: 90

Gesamt: 501

 

Die durch die neue Parkausrichtung gewonnenen Nebenflächen sollen dem Gehweg zugeschrieben werden. Teile davon sollen mit Fahrradbügeln ausgestattet und als Fahrradparken genutzt werden. Es werden zusätzlich Bereiche für Lastenräder ermittelt und in der Planung berücksichtigt. Die Roonstraße (Nord) wird Ende Februar umgebaut. Nach der oben beschriebenen Beteiligung (siehe Punkt 1) und der Vorstellung der Beteiligungsergebnisse im AM, kann die bauliche und gestalterische Umsetzung der weiteren Straßen schrittweise durchgeführt werden.

 

  1. Geht mit der Umgestaltung der Parkstände eine Verbreiterung der Gehwege einher?

 

Zielsetzung: Mit der Umgestaltung der Parkstände werden die zwischen den Bäumen zuvor (oft regelwidrig) als Kfz-Aufstellfläche genutzten Bereiche mit Fahrradbügeln ausgestattet. Die parkenden Kfz ragen derzeit in den Gehwegbereich. Diese Problematik wird mit einer derartigen Umgestaltung behoben. Die neuen Parkausrichtungen sollen in allen Straßen längs zur Fahrbahn und überwiegend am Fahrbahnrand angeordnet werden. In einigen Straßen, in denen aufgrund der begrenzten Fahrbahnbreiten ein durchgehendes Parken am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird das halbseitige Gehwegparken (Längsausrichtung) geprüft. Die gewonnenen Nebenflächen werden den Gehwegen und dem Fahrradparken zugeschrieben. Mit der neuen Anordnung der Parkstände geht somit eine Verbreiterung der Gehwege einher. In den Bereichen zwischen den Bäumen werden die Gehwegbereiche 1,00-1,50 m breiter, sodass sich entgegenkommende Fußgänger gut einander vorbeigehen können.

 

  1. Wie viele PKW-Stellplätze entfallen im Zuge der Maßnahmen in den genannten Straßen?

 

Roonstraße (Nord): +7 Parkstände (Bereits beauftragt)

Roonstraße (Süd): +6 Parkstände (erste Planungskalkulation)

Gneisenaustraße: -55 Parkstände (erste Planungskalkulation)

Kottwitzstraße: -51 Parkstände (erste Planungskalkulation)

Wrangelstraße: -1 Parkstand (erste Planungskalkulation)

Moltkestraße: +18 Parkstände (erste Planungskalkulation)

Gesamt: -76 Parkstände

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine

 

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