21-0448

Parkplatzsituation in der Pinneberger Chaussee

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

01.10.2019

Lfd. Nr. 31 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)

 

Parkplatzsituation in der Pinneberger Chaussee

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Sachverhalt:

Anwohner in der Pinneberger Chaussee berichten, dass auf der Seite des Vitaquell-Werks Steine auf den Sandstreifen gelegt wurden, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann, wodurch die Parkplatzsituation weiter verschärft wird. Darüber hinaus liegt auf dem Grünstreifen beim Vitaquell-Werk seit 2017 ein entwurzelter Baumstumpf, der trotz mehrfacher Hinweise gegenüber der Stadtreinigung nicht entfernt wurde. Die Stadtreinigung hält das Bezirksamt für zuständig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Ist dem Bezirksamt Eimsbüttel bekannt, dass auf den Sandstreifen vor dem Vitaquell-Werk Steine abgelegt wurden? Wenn ja, hat das Bezirksamt die Maßnahme veranlasst oder wer ist dafür verantwortlich? Wenn nein, wie beurteilt das Bezirksamt den Sachverhalt und was beabsichtigt es, dagegen wann zu tun?

 

Es handelt sich nicht um öffentliche Parkplatzflächen, sondern um Nebenflächen entlang des Geh- und Radweges. Zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer wurde das Aufstellen der Findlinge durch das Bezirksamt Eimsbüttel veranlasst und somit das unzulässige Parken und Befahren des angrenzenden Geh- und Radweges unterbunden.

 

  1. Handelt es sich um eine temporäre Maßnahme? Wenn ja, wann werden die Steine wieder entfernt? Wenn nein, zu welchem Zweck wurden die Steine dort hingelegt?

 

Es handelt sich um eine dauerhafte Maßnahme, siehe auch Antwort zu Frage 1.

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt Eimsbüttel die durch die Maßnahme entstandene zusätzliche Parkplatznot auszugleichen?

 

Die Pinneberger Chaussee ist eine Hauptverkehrsstraße. Planerische Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßenraumes obliegen daher dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Ein Ausgleich von Parkplatzflächen wird nicht erfolgen, da es zu keinem Wegfall von rechtmäßigen Parkplätzen gekommen ist.

 

  1. Ist das Bezirksamt Eimsbüttel für die Entsorgung von entwurzelten Bäumen zuständig? Wenn ja, warum wurde aufgrund entsprechender Hinweise der Stadtreinigung und Anwohner der Pinneberger Chaussee der Baumstumpf auf dem Grünstreifen vor dem Vitaquell-Werk noch nicht entfernt?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel ist zuständig. Da es sich nicht um eine akute Gefahrenstelle handelt, wurde die Entfernung nicht priorisiert. Die Entfernung ist beauftragt, aber noch nicht ausgeführt.

 

  1. Wie lange dauert durchschnittlich die Entsorgung von entwurzelten Bäumen im Bezirk Eimsbüttel und wie viele Mitarbeiter stehen hierfür zur Verfügung? Bitte getrennt nach Stadtteilen aufführen.

 

Für die Entsorgung von Bäumen gibt es keine statistischen Auswertungen im Fachamt MR des Bezirksamtes Eimsbüttel.

 

  1. Sollte das Bezirksamt die Entsorgung von entwurzelten Bäume nicht selbst vornehmen, nach welchen Kriterien erfolgt die Auftragsvergabe an entsprechende Fachfirmen und wie teuer sind die Maßnahmen durchschnittlich?

 

Firmen müssen leistungsfähig und fachkundig sein und sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Vergaberichtlinien) halten. Es dürfen keine Einträge im Register zum Schutz des fairen Wettbewerbes vorliegen. Bei einer Vergabe der Arbeiten ist dann der angebotene Preis entscheidend. Die Preise für die Entfernung von Baumstümpfen richten sich nach dem Durchmesser beim Fräsen der Baumstümpfe. Die Kosten liegen im Schnitt bei 300,- € netto.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine