Parkplatzsituation in der Pinneberger Chaussee
01.10.2019
Lfd. Nr. 31 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)
„Parkplatzsituation in der Pinneberger Chaussee“
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
Anwohner in der Pinneberger Chaussee berichten, dass auf der Seite des Vitaquell-Werks Steine auf den Sandstreifen gelegt wurden, sodass dort nicht mehr geparkt werden kann, wodurch die Parkplatzsituation weiter verschärft wird. Darüber hinaus liegt auf dem Grünstreifen beim Vitaquell-Werk seit 2017 ein entwurzelter Baumstumpf, der trotz mehrfacher Hinweise gegenüber der Stadtreinigung nicht entfernt wurde. Die Stadtreinigung hält das Bezirksamt für zuständig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Es handelt sich nicht um öffentliche Parkplatzflächen, sondern um Nebenflächen entlang des Geh- und Radweges. Zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer wurde das Aufstellen der Findlinge durch das Bezirksamt Eimsbüttel veranlasst und somit das unzulässige Parken und Befahren des angrenzenden Geh- und Radweges unterbunden.
Es handelt sich um eine dauerhafte Maßnahme, siehe auch Antwort zu Frage 1.
Die Pinneberger Chaussee ist eine Hauptverkehrsstraße. Planerische Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßenraumes obliegen daher dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Ein Ausgleich von Parkplatzflächen wird nicht erfolgen, da es zu keinem Wegfall von rechtmäßigen Parkplätzen gekommen ist.
Das Bezirksamt Eimsbüttel ist zuständig. Da es sich nicht um eine akute Gefahrenstelle handelt, wurde die Entfernung nicht priorisiert. Die Entfernung ist beauftragt, aber noch nicht ausgeführt.
Für die Entsorgung von Bäumen gibt es keine statistischen Auswertungen im Fachamt MR des Bezirksamtes Eimsbüttel.
Firmen müssen leistungsfähig und fachkundig sein und sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Vergaberichtlinien) halten. Es dürfen keine Einträge im Register zum Schutz des fairen Wettbewerbes vorliegen. Bei einer Vergabe der Arbeiten ist dann der angebotene Preis entscheidend. Die Preise für die Entfernung von Baumstümpfen richten sich nach dem Durchmesser beim Fräsen der Baumstümpfe. Die Kosten liegen im Schnitt bei 300,- € netto.
ohne
keine
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