21-1532

Parkplatz Situation rund ums Albertinen Krankenhaus

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

06.11.2020

Lfd. Nr. 95 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen, Klaus Krüger und Benjamin Schwanke (FDP-Fraktion)

 

Parkplatz Situation rund ums Albertinen Krankenhaus

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Wie von Bürgerinnen und Bürgern an uns herangetragen wurde, soll es rund um das Albertinen Krankenhaus zu Parkplatzproblemen für die Anwohnerinnen und Anwohner kommen.

 

Bereits in den frühen Morgenstunden sollen die vorhandenen Parkplätze durch die Mitarbeiter des Albertinen Krankenhauses belegt bzw. Fahrzeuge sogar verbotswidrig abgestellt werden, mit der Folge, dass Fahrzeuge der Anwohner zugeparkt werden.

Tagsüber kommen dann noch die Besucher des Albertinen Krankenhauses dazu. Oftmals soll sich zudem auch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gehalten werden.

 

Polizeiliche Kontrollen werden seit der Corona Pandemie von den Anwohnerinnen und Anwohnern kaum noch wahrgenommen.

 

Es steht zu befürchten, dass sich die Situation mit der Realisierung des Bauvorhabens Schnelsen 86 noch weiter verschärfen wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

Wurde ein Parkplatzkonzept anlässlich des Bauvorhabens Schnelsen 86 erarbeitet bzw. ist ein solches beabsichtigt?

 

Der Bebauungsplan Schnelsen 86 „Hogenfelder Kamp“ ist ein Senatsbebauungsplan. Dieser wurde durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen aufgestellt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde kein Parkplatzkonzept erstellt.

 

Im öffentlichen Straßenraum werden durch die Ausführungsplanung insgesamt 54 Parkstände in der Straße „Hogenfelder Kamp“ geschaffen. Dies ist eine deutliche Erhöhung der derzeit bestehenden Parkstände, da künftig auf beiden Seiten der Straße geparkt werden kann.

 

Über Anforderungen an Stellplätze auf privaten Grundstücken wird jeweils im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gemäß Hamburgischer Bauordnung entschieden.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine