Parkplatz Situation rund ums Albertinen Krankenhaus
30.12.2020
Lfd. Nr. 45 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen, Klaus Krüger und Benjamin Schwanke (FDP-Fraktion)
Parkplatz Situation rund ums Albertinen Krankenhaus
Die Anfrage wird von der Behörde für Inneres wie folgt beantwortet:
Die Anfrage der Bezirksversammlung Eimsbüttel ist der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg zur Stellungnahme übermittelt worden. Die Verkehrsdirektion nimmt, unter der Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariats (PK) 24, zu den Fragen 1. und 3. wie folgt Stellung:
Sachverhalt:
Wie von Bürgerinnen und Bürgern an uns herangetragen wurde, soll es rund um das Albertinen Krankenhaus zu Parkplatzproblemen für die Anwohnerinnen und Anwohner kommen.
Bereits in den frühen Morgenstunden sollen die vorhandenen Parkplätze durch die Mitarbeiter des Albertinen Krankenhauses belegt bzw. Fahrzeuge sogar verbotswidrig abgestellt werden, mit der Folge, dass Fahrzeuge der Anwohner zugeparkt werden.
Tagsüber kommen dann noch die Besucher des Albertinen Krankenhauses dazu. Oftmals soll sich zudem auch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gehalten werden.
Polizeiliche Kontrollen werden seit der Corona Pandemie von den Anwohnerinnen und Anwohnern kaum noch wahrgenommen.
Es steht zu befürchten, dass sich die Situation mit der Realisierung des Bauvorhabens Schnelsen 86 noch weiter verschärfen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
In Einzelfällen kommt es zu Beschwerden durch Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Umfeld des Albertinen Krankenhauses über Parkplatzprobleme. Die Beschwerden richten sich gegen die Besucher und Mitarbeiter des Krankenhauses, da diese die Parkplätze in den umliegenden Straßen belegen und in Teilen verbotswidrig parken.
Den Hinweisen der Beschwerdeführer wird seitens des PK 24 nachgegangen. Die Einsatzkräfte des täglichen Dienstes überwachen den ruhenden Verkehr im Rahmen der Streifentätigkeit und werden in Abhängigkeit zur Einsatzlage tätig. Hinweisen auf Verstöße gehen sie unter Prioritätensetzung nach. Der örtlich zuständige bürgernahe Beamte (BfS), die Mitarbeiter der Dienstgruppe operative Angelegenheiten (DGOA) wie auch der Angestellte im Polizeidienst (AiP) suchen unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen die Örtlichkeit regelhaft auf. Fehlverhalten werden sanktioniert und angetroffene Fahrer über verkehrsgerechtes Verhalten informiert. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt und behindernd abgestellte Fahrzeuge im Einzelfall unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zur Gefahrenabwehr abgeschleppt.
Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) des PK 24 hat zur Verbesserung mehrere straßenverkehrsbehördliche Anordnungen erlassen. Eine Abbildung über die durchgeführten Maßnahmen wurde der Stellungnahme als Anlage beigefügt. Darüber hinaus führte das PK 24 lösungsorientierte Gespräche mit der Krankenhausleitung.
Aus Sicht des PK 24 hat sich die Verkehrssituation im Umkreis des Albertinen Krankenhauses seit Beginn der Corona Pandemie nicht verschlechtert. Der Zutritt für Besucher des Krankenhauses ist aktuell nur eingeschränkt möglich. Die Anzahl der Besucher wurde auf ein Minimum reduziert. Eine Häufung der Beschwerden ist nicht festzustellen. Eine Statistik über Beschwerden führt das PK 24 nicht. Das PK 24 wird auch weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten eine priorisierte Überwachung im Umkreis des Albertinen Krankenhauses durchführen.
Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellungen zur Auswertung nach einzelnen Stadtteilen oder Straßenzügen zu.
Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine Auswertung sämtlicher Verfahren mit einem Tatvorwurf des falschen Parkens erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund kurzer Speicherfristen nur ein Teil der Verfahren nachvollzogen werden könnte.
Die Intensität polizeilicher Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung bemisst sich insbesondere an der Verkehrsunfalllage einer Örtlichkeit. Die unmittelbar an das Albertinen Krankenhaus angrenzenden Straßenzüge wurden diesbezüglich in einer 3-Jahres Unfallauswertung betrachtet. Die Unfalllage in den Bereichen Wogemannsburg, Hogenfelder Straße / Stieg, Franzosenheide, Egenbüttler Weg ist demnach als unauffällig einzustufen.
Die Unfallursache „Geschwindigkeit“ trat in keinem der genannten Straßenzüge auf.
Gleichwohl wird insbesondere der Bereich der Süntelstraße regelmäßig durch die zuständige Verkehrsstaffel West und das PK 24 im Rahmen von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen lageangepasst aufgesucht. Diese Messungen erfolgen in der Regel jeweils über einen Zeitraum von mehreren Stunden.
Die Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen in o. g. Straßenzüge zwischen 2018 bis 2020 (Stichtag 15.11.2020) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Straße |
Datum |
Gemessene Fahrzeuge |
Fahrzeuge über Grenzwert |
Messart |
Süntelstraße |
11.01.2018 |
Nicht erfasst. |
8 |
Handlaser |
Wogemannsburg |
16.08.2018 |
Nicht erfasst. |
2 |
Handlaser |
Süntelstraße |
17.01.2019 |
472 |
2 |
Messfahrzeug |
Süntelstraße |
30.07.2019 |
374 |
6 |
Messfahrzeug |
Süntelstraße |
19.02.2019 |
Nicht erfasst. |
0 |
Handlaser |
Süntelstraße |
13.07.2020 |
Nicht erfasst. |
13 |
Handlaser |
Süntelstraße |
04.08.2020 |
Nicht erfasst. |
10 |
Handlaser |
Süntelstraße |
09.09.2020 |
Nicht erfasst. |
7 |
Handlaser |
Süntelstraße |
23.10.2020 |
Nicht erfasst. |
9 |
Handlaser |
Die festgestellten Grenzwertüberschreitungen befanden sich fast ausschließlich im Verwarnungsgeldbereich.
Im Bereich Süntelstraße 39 wurde aufgrund von Beschwerden in dem Zeitraum vom 14.01.2020 bis zum 20.01.2020 ein VSG Gerät aufgestellt. Insgesamt wurden 38.000 Fahrzeuge gemessen. Die V85 lag bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei 42 km/h. Die Vd lag bei 30 km/h.
In der Gesamtheit lassen die Messergebnisse auf ein unauffälliges Geschwindigkeitsniveau schließen. Gleichwohl wird der Bereich um das Albertinen Krankenhaus auch zukünftig im Zuge der Verkehrsüberwachung berücksichtigt und Geschwindigkeitsmessungen lageangepasst im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten fortgeführt.
ohne
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