20-2073

Parken am Fahrbahnrand im Bereich der Bushaltestelle Lohkampstraße 45 Drs. 20-1938 - Beschluss der BV vom 15.12.2016

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

 

Das  Polizeikommissariat (PK) 27 nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung.

 

Verkehrslage

Die Lohkampstraße verbindet die Landesgrenze im Bereich Rellingen mit dem Eidelstedter Platz. Die zweispurige Straße gehört zum Vorbehaltsnetz. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die in Rede stehende Bushaltestelle befindet sich in Höhe Hausnummer 65a stadteinwärts und bedient derzeit die Linien 181 und 281. Die Bushaltestelle ist mit einer Betonplatte von ca. 32 Metern Länge versehen. Das Haltestellenschild (VZ 224) befindet sich im vorderen Bereich der Betonfläche.

 

Unfalllage

In den Jahren 2015 und 2016 waren keine Verkehrsunfälle im Sachzusammenhang mit dem im BV-Beschluss dargelegten Sachverhalt zu verzeichnen.

 

Straßenverkehrsbehördliche Einschätzung und getroffene Maßnahmen

Im Zuge der Sachverhaltsklärung wurde die Örtlichkeit mehrfach überprüft. Vor und hinter der Haltestelle parkten Fahrzeuge, teilweise ordnungswidrig hälftig auf der Fahrbahn und auf dem bepflanzten Sicherheitsstreifen. Eine offensichtliche Gefährdung für Fußgänger, Radfahrer oder den fließenden Verkehr stellten wir nicht fest. Nach hiesiger Einschätzung ist die Einrichtung eines Haltverbotes (VZ 283) vor und hinter der Haltestelle nicht zwingend geboten und wird nicht angeordnet. Am 16.01.2017 fand ein Ortstermin unter Beteiligung von Vertretern der Hochbahn sowie Herrn Schreiber (Mitglied der Bezirksversammlung) und Mitarbeitern des PK 27 als örtliche Straßenverkehrsbehörde statt. Dabei festigte sich die Einschätzung, dass die Anordnung eines weiteren VZ 224, welches ca. 25m hinter dem vorhandenen VZ 224 aufgestellt wird, geeignet ist, dem Busverkehr ohne Behinderung durch parkende Fahrzeuge das gefahrlose Anfahren der Haltestelle zu ermöglichen. Gleichzeitig wird das Anfahren der Haltestelle für zwei Busse gleichzeitig oder für Gelenkbusse wesentlich erleichtert. Eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist bereits erlassen und der Hochbahn zugegangen.

 

Anhänge

keine