21-1020

Ordnungswidrigkeitenmanagement

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.02.2020

Lfd. Nr. 59 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Ordnungswidrigkeitenmanagement

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Am 01. Januar 2014 wurde aufgrund eines Senatsbeschlusses der Bezirkliche Ordnungsdienst aufgelöst. Zuvor wurden noch die vier Aufgabenbereiche konkretisiert. Dies sind Parkraumüberwachung, Ordnungswidrigkeitenmanagement, Zentrales Anliegenmanagemet und Kooperation mit der Polizei. Während einige Aufgaben nunmehr zentral geregelt werden, sind die anderen Aufgaben bei den Bezirken geblieben.

Diese Aufgaben wurden durch den Bezirk Eimsbüttel nur sehr eingeschränkt wahrgenommen (Stand: 31.12.18, 2 VZA im Ordnungswidrigkeitenmanagement, davon 1,1 VZA im Außendienst 2018 insgesamt 177 Ordnungswidrigkeiten mit 16000 €).

Die Lücke, die der BOD hinterlassen hat, konnte durch die Bezirke nicht geschlossen werden.

 

2017 und 2018 forderten unter anderem die FDP Altona, die CDU Mitte und die CDU in der Bürgerschaft den BOD wieder einzuführen. Selbst die Grünen in Altona haben erkannt, dass im Bezirk ein Mangel an Ordnung und Sauberkeit herrscht und forderten eine Überprüfung und Behebung von Defiziten.

 

Da seitens der anderen Parteien in der Bezirksversammlung Eimsbüttel offensichtlich kein Interesse an der Arbeit des Ordnungswidrigkeitenmanagement in Eimsbüttel besteht -unser diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt-chten wir jetzt einige Fragen zu diesem Thema stellen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Die Einhaltung von wie vielen und welchen Gesetzen und Verordnungen wird durch das Ordnungswidrigkeiten-Management überwacht (Rechtsbereiche und Zuständigkeitsbereiche)? Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Jahr 2014 verändert?

 

-          Hunde Gesetz

-          Grünanlagen Verordnung

-          Hamburger Wegegesetz

-          Taubenfütterungsverordnung

-          Kreislaufwirtschaftsförderungsgesetz (Abfallgesetz)

-          Gesetz zur Überwachung Märkte und Volksfesten

Die genannten Gesetze und Verordnungen galten auch schon im Jahr 2014.

 

  1. Wie viele Plan-Vollzeitäquivalente (VZÄ) hatte der Abschnitt „Ordnungswidrigkeitenmanagement“ des Bezirksamtes Eimsbüttel zu den Stichtagen

a) 1. Januar 2018,

b) 1. Januar 2019,

c) 1. Januar 2020?

 

a)      5,

b)      5,

c)      5.

 

  1. Wie viele der Plan-VZÄ waren bzw. sind, zu den Stichtagen gemäß Frage 2 tatsächlich besetzt?

 

2018 = 4,

2019 = 4,

2020 = 5.

 

  1. Wie viele der oben angegebenen Mitarbeiter sind im Bezirksamt Eimsbüttel mit welcher Ausrüstung (Dienstfahrzeuge, Dienstfahrräder und so weiter) im Außendienst tätig? Wie sind diese Mitarbeiter zu erkennen?

 

5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Fußstreifen. Die Ausrüstung erfolgt mit Pfefferspray und Handfesseln sowie Mobilfunkgeräten. Erkennbar uniformiert ( dunkelblau ) mit Hamburg Wappen sowie Aufnähern an der Uniform „Ordnungswidrigkeitenmanagement“. Dienstausweise in Scheckkartenformat werden bei Bedarf / Notwendigkeit vorgezeigt.

 

  1. Welche inhaltlichen und örtlichen Einsatzschwerpunkte gab es in den Jahren 2018 und 2019 für den Abschnitt „Ordnungswidrigkeitenmanagement“ im Bezirksamt Eimsbüttel?

 

  • Grünanlagenkontrollen: Alstervorland , Erholungsgebiet Rahweg , Grünzug Kaifu
  • Markt und Volksfeste:  Isemarkt
  • unbefugt abgestellte Kraftfahrzeuge im Gesamtgebiet Eimsbüttel
  • Schrottfahrräder im Gesamtgebiet Eimsbüttel mit Schwerpunktaktionen der Behörde für Umwelt und Energie
  • Bearbeitung von unterschiedlichsten Mängel- Meldungen hinsichtlich Unregelmäßigkeiten im öffentlichen Raum
  • Obdachlose in Grünanlagen

 

  1. Seit wann ist im Bezirksamt Eimsbüttel das zentrale Anliegenmanagement im Echtbetrieb funktionsfähig?

 

Seit 01.01.2014.

 

  1. Wie viele Meldungen sind über das zentrale Anliegenmanagement in den Jahren 2018 und 2019 eingegangen?

 

Eine zentrale Auswertung ist nur über die Finanzbehörde möglich. Eine Schätzung ergibt:

  • 2018 ca. 2.100
  • 2019 ca. 2.850

 

  1. Wie werden die Kontaktdaten des zentralen Anliegenmanagements im Bezirksamt Eimsbüttel nach außen kommuniziert?

 

  • Internet
  • Infoflyer
  • HS, hier die 115
  • Regionale Zeitungen

 

  1. In welchen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und auf welchen Spielplätzen wird auf Aushängen auf die Kontaktdaten des zentralen Anliegenmanagements im Bezirksamt Eimsbüttel hingewiesen?

 

In jeder Grün und Erholungsanlage – jeweils in Form einer Telefonnummer auf den dortigen Piktogrammen (grüne Hinweistafeln).

 

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden in den Jahren 2018 bis 2019 vom Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement im Bezirk Eimsbüttel verfolgt?

Bitte nach den Bereichen

-                 Verkehrsordnungswidrigkeiten

-                 Sicherheit (SOG)

-                 Sauberkeit (KrWG)

-                 Grünanlagen

-                 Wegegesetz

-                 Sonstiges (Altautos und andere)

aufgliedern.

 

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten setzt einen Verursacher voraus. In einer Vielzahl gemeldeter Anliegen besteht kein Verursacher.

 

 

 

Anzahl der Verfahren in 2018

Anzahl der Verfahren in 2019

 

Sauberkeit (KrWG)

0

0

Grünanalagen

37

23

Wegerecht

4

5

Sonstiges (Altautos und andere)

104

109

 

 

Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nicht im Bezirk bearbeitet, sondern von der Fachbehörde.

Im Gesetz für Sicherheit und Ordnung sind keine Ordnungswidrigkeitentatbestände definiert, daher konnten in dem Bereich auch keine Verfahren eingeleitet werden.

 

 

  1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2018 bis 2019 -jeweils in den Bereichen gemäß Frage 10 aufgeschlüsselt- Einnahmen aus Bußgeldern erzielt?

 

 

Summe Bußgelder in 2018

Summe Bußgelder in 2019

Sauberkeit (KrWG)

0,00 €

0,00 €

Grünanalagen

160,00 €

0,00 €

Wegerecht

35,00 €

550,00 €

Sonstiges (Altautos und andere)

11.779,00 €

12.059,00 €

 

 

  1. Welche Kosten (Aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachkosten) sind in den Jahren 2018 und 2019 dem Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement im Bezirksamt Eimsbüttel entstanden?

 

 

2018

2019

Personalkosten

244.188 EUR

242.956 EUR

Sachkosten

36.436 EUR

36.436 EUR

 

 

  1. Welche durchschnittliche Fehlzeitenquote gab es 2018 und 2019 beim Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement im Bezirk Eimsbüttel?

 

Eine Angabe hierzu ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten ist § 14 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 8 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG). Danach ist eine Übermittlung zulässig, solange „überwiegende schutzwürdige Interessen“ der Betroffenen nicht entgegenstehen. Beim Abschnitt Ordnungswidrigkeitenmanagement handelt es sich um eine „kleinere“ Einheit mit wenigen Beschäftigten (unter 5 Personen).

Eine Mitteilung der Krankheitsstände und damit eine Mitteilung von Gesundheitsdaten, welche zu den sensitiven Daten nach § 5 Abs. 1 S. 2 HmbDSG gehören und damit über einen hohen Schutzbedarf verfügen, ist hier nicht zulässig, da Rückschlüsse auf individuelles Verhalten einzelner Beschäftigter möglich wäre.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine