Optimierung der Antragskonferenzen zur Zündung des Bauturbos
Die Antragskonferenz ist ein von der Verwaltung der Hansestadt Hamburg entwickeltes Instrument zur koordinierten und beschleunigten Bearbeitung von Bauanträgen. Sie ist im Leitfaden des Arbeitskreises „Optimierte Antragsverfahren durch Antragskonferenzen“ als Verwaltungsanweisung geregelt.
Das bestehende Verfahren ist jedoch auf Großprojekte beschränkt: Eine Antragskonferenz wird derzeit nur zugelassen, wenn ein Bauvorhaben mindestens 10.000 m² BGF, mehr als 30 Wohneinheiten, Denkmalschutz, mehrere Nutzungsarten oder eine besondere Komplexität aufweist. Kleinere Wohnbauvorhaben mit 2 bis 29 Wohneinheiten bleiben damit ausgeschlossen.
Gerade im dicht bebauten Kerngebiet Eimsbüttels dominieren jedoch kleinere Verdichtungsvorhaben – Dachgeschossausbauten, Aufstockungen um ein bis zwei Geschosse sowie Neubauvorhaben bis 29 Wohneinheiten. Diese Projekte werden durch die bestehende Regelung nicht erfasst, obwohl sie ebenso einer koordinierten Behördenbeteiligung bedürfen.
In der Praxis treten zusätzlich erhebliche Koordinationsmängel auf: Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Baubehörde weisen Antragstellende teils an, selbst etwa den Kontakt zur Feuerwehr oder zur Stadtplanungsbehörde herzustellen. Dies verkennt, dass die Behörde gemäß § 24 HmbVwVfG von Amts wegen zur Ermittlung und Koordination verpflichtet ist. Solche Praxismängel führen zu vermeidbaren Verfahrensverzögerungen, erhöhtem Aufwand für Bauherren und letztlich zu weniger Wohnungsneubau im Bezirk.
Da der Leitfaden zur Antragskonferenz als gesamtstädtische Verwaltungsanweisung von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) auf Senatsebene verantwortet wird, liegt die Zuständigkeit für eine verbindliche Änderung des Anwendungsbereichs beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Bezirksamt kann jedoch innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Maßnahmen ergreifen und auf eine gesamtstädtische Lösung hinwirken.
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Anton Langhein, Tobias Dammer, Andreas Birnbaum und CDU-Fraktion
keine
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