22-2360

Optimierung der Antragskonferenzen zur Zündung des „Bauturbos“

Antrag

Sachverhalt

Die Antragskonferenz ist ein von der Verwaltung der Hansestadt Hamburg entwickeltes Instrument zur koordinierten und beschleunigten Bearbeitung von Bauanträgen. Sie ist im Leitfaden des Arbeitskreises „Optimierte Antragsverfahren durch Antragskonferenzen“ als Verwaltungsanweisung geregelt.

Das bestehende Verfahren ist jedoch auf Großprojekte beschränkt: Eine Antragskonferenz wird derzeit nur zugelassen, wenn ein Bauvorhaben mindestens 10.000 m² BGF, mehr als 30 Wohneinheiten, Denkmalschutz, mehrere Nutzungsarten oder eine besondere Komplexität aufweist. Kleinere Wohnbauvorhaben mit 2 bis 29 Wohneinheiten bleiben damit ausgeschlossen.

Gerade im dicht bebauten Kerngebiet Eimsbüttels dominieren jedoch kleinere Verdichtungsvorhaben Dachgeschossausbauten, Aufstockungen um ein bis zwei Geschosse sowie Neubauvorhaben bis 29 Wohneinheiten. Diese Projekte werden durch die bestehende Regelung nicht erfasst, obwohl sie ebenso einer koordinierten Behördenbeteiligung bedürfen.

In der Praxis treten zusätzlich erhebliche Koordinationsmängel auf: Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Baubehörde weisen Antragstellende teils an, selbst etwa den Kontakt zur Feuerwehr oder zur Stadtplanungsbehörde herzustellen. Dies verkennt, dass die Behörde gemäß § 24 HmbVwVfG von Amts wegen zur Ermittlung und Koordination verpflichtet ist. Solche Praxismängel führen zu vermeidbaren Verfahrensverzögerungen, erhöhtem Aufwand für Bauherren und letztlich zu weniger Wohnungsneubau im Bezirk.

Da der Leitfaden zur Antragskonferenz als gesamtstädtische Verwaltungsanweisung von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) auf Senatsebene verantwortet wird, liegt die Zuständigkeit für eine verbindliche Änderung des Anwendungsbereichs beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Bezirksamt kann jedoch innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Maßnahmen ergreifen und auf eine gesamtstädtische Lösung hinwirken.

Petitum/Beschluss

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  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) darauf hinzuwirken, dass
    1. der Leitfaden für Antragskonferenzen dahingehend geändert wird, dass Antragskonferenzen künftig auch für Bauvorhaben mit weniger als 30 Wohneinheiten auf Antrag des Bauherrn verbindlich durchgeführt werden können;
    2. bei einer Antragskonferenz von allen beteiligten Behörden unterzeichnete Protokolle als verbindliche Verfahrenszusagen im Rahmen des § 38 HmbVwVfG ausgestaltet werden, soweit dies rechtlich möglich ist, um dem Antragsteller Verfahrenssicherheit zu gewährleisten;
    3. der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) bei der Bearbeitung vergleichbarer Bauvorhaben insbesondere in Ballungsgebieten durch einheitliche Verfahrensstandards gesichert wird.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeit sicherzustellen, dass
    1. Bauherrinnen und Bauherren bei Vorhaben mit weniger als 30 Wohneinheiten auf Antrag die Möglichkeit einer freiwilligen, durch das Bezirksamt koordinierten Besprechung mit allen zu beteiligenden Behörden erhalten, soweit diese unter bezirklicher Koordinationsverantwortung stehen;
    2. die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts regelmäßig zu den Verfahrenspflichten nach dem HmbVwVfG insbesondere zum Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 HmbVwVfG sowie zu den geltenden Leitfäden der Antragskonferenz geschult werden, um Fehlverweise an Antragstellende auf eigenverantwortliche Behördenkontakte zu unterbinden;
    3. Änderungen und Ernzungen eines laufenden Bauantrags im Rahmen eines koordinierten Verfahrens möglich sind und Bauherrinnen und Bauherren aktiv über diese Möglichkeit informiert werden.
    4. Der Bezirksversammlung Eimsbüttel regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten sowie über Rückmeldungen aus der Praxis des Baugenehmigungsverfahrens insbesondere zu Verfahrensdauern und ufigen Zurückweisungsursachen zu informieren.

Anton Langhein, Tobias Dammer, Andreas Birnbaum und CDU-Fraktion

Anhänge

keine

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Hamburg

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