21-4214

Offenes WLAN für das Stadtteilzentrum Grelckstraße (zur Drs. 21-3718 )

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.11.2023
Sachverhalt

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die o.g. Initiative unterstützt wird und dass in der (zentralen) Grelckstraße ein freies WLAN-Netz installiert wird. Es wird gebeten, dass über Fortschritte der Umsetzung im zuständigen Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf Schnelsen (RALoNiS) berichtet wird

 

Die Gesamtplanung für die Errichtung von freien WLAN-Zugängen auf den bezirklichen Wochenmärkten in Hamburg obliegt der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI). Hierbei ist nach Auskunft der BWI geplant, dass das Telekommunikationsunternehmen wilhelm.tel die Kosten für Erschließung mit Tiefbau, die Errichtung der aktiven Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN-Netzes übernimmt. Seitens der FHH sollen die Stromkosten übernommen werden. Dies kann zurzeit nicht über die Stromversorgung der Wochenmärkte erfolgen.

 

Die Bezirke befürchten nach derzeitiger Einschätzung, durch die Abgabe von Strom an Verbraucher außerhalb des BgA - Wochenmärkte sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch Stromanbieter zu werden. Mit beidem ginge ein immenser Dokumentations- und Melde- sowie Messaufwand einher. Ressourcen für die Aufgabe „USt-pflichtiger Stromanbieter“ hat keiner der Bezirke. Daher müssen die Bezirke die Abgabe von Strom an Dritte derzeit ausschließen.

 

Das federführende Bezirksamt Altona steht zur Lösung der Probleme in Gesprächen mit der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Bis zum Vorliegen einer rechtssicheren Lösung, die selbst nach mehr als sechs Monaten noch weit entfernt ist, kann von den Bezirken, hier den bezirklichen Wochenmärkten, kein Strom an Dritte abgegeben werden.

 

Weiterhin können die Stromverteilungsschränke des Wochenmarktes für die Installation der Router nicht zur Verfügung gestellt werden. Als Alternative stehen, wie bereits in der Drucksache genannt, die Beleuchtungsmasten zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

 

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine