22-1992

Öffentlichen Raum gerecht gestalten – Abwägung im Rahmen des sogenannten „Parkplatzmoratoriums“ in Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Marvin Brinkmann, Mikey Kleinert, Nikolai Drews, Manuela Pagels, Myriam Schrank (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Öffentlichen Raum gerecht gestalten Abwägung im Rahmen des sogenannten „Parkplatzmoratoriums“ in Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-74

Eingangsdatum: 14.01.2026
Datum der Antwort: 25.03.2026

Sachverhalt

Ein erheblicher Teil des öffentlichen Raums in Hamburg auch im Bezirk Eimsbüttel wird durch parkende Autos belegt. Diese Flächen stehen damit für andere dringend benötigte Nutzungen wie sichere Fuß- und Radwege, barrierefreie Zugänge, Stadtgrün, Aufenthaltsbereiche oder sichere Schulwege nicht zur Verfügung.

Mit dem sogenannten Parkplatzmoratorium hat der Hamburger Senat ein Verfahren etabliert, wonach alle Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen, die mit dem Wegfall von Kfz-Stellplätzen verbunden sind, durch die Senatskommission für Klimaschutz- und Mobilitätswende genehmigt werden müssen. Dieses Verfahren führt in der Praxis dazu, dass dringend notwendige Projekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und Klimaanpassung verzögert oder ganz verhindert werden.

Gerade in dicht besiedelten Quartieren wie Eimsbüttel ist der Straßenraum ein knappes Gut. Die Priorisierung des Stellplatzerhalts widerspricht den Zielen einer sozial gerechten und ökologischen Stadtentwicklung. Während für sichere Schulwege, breitere Gehwege und den Ausbau des Radverkehrs vielfach kein Platz gefunden wird, werden bestehende Parkplätze weiterhin politisch geschützt. Die Kommission zur Umsetzung des Moratoriums meldete jüngst, sie habe bereits rund 400 Pkw-Stellplätze gerettet. Nach welchen Kriterien solche Entscheidungen getroffen werden, bleibt jedoch weitgehend intransparent.

Hinzu kommt, dass die Verkehrssicherheit häufig dem Stellplatzerhalt untergeordnet wird. Zu schmale Gehwege, fehlende Sichtachsen an Einmündungen und unzureichende Radverkehrsführung gefährden täglich Kinder, Fußnger:innen und Radfahrende. Eine gerechte, sichere und barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums ist unter diesen Bedingungen kaum umsetzbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

1. Nach welchen Kriterien erfolgt im Rahmen des sogenannten Parkplatzmoratoriums die Abwägung zwischen dem Erhalt von Kfz-Stellplätzen und der Nutzung des öffentlichen Raums zugunsten anderer Bedürfnisse?

2. Wurden die Entscheidungskriterien der Senatskommission den Bezirksämtern kommunikativ oder schriftlich übermittelt?

3. Wie wird der Erhalt von Parkplätzen gegenüber den folgenden Aspekten gewichtet?

3.1. Anpassung der Fuß- und Radwege an gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreiten

3.2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

3.3. Sicherstellung der Verkehrssicherheit, insbesondere an Schulstandorten und unter Gender-Mainstreaming-Gesichtspunkten

3.4. Schutz und Erhalt von Vegetation und Straßenbäumen

3.5. Schaffung bzw. Aufwertung von Versickerungs- und Retentionsflächen?

4. In welchem Umfang werden bei der Entscheidungsfindung zudem berücksichtigt:

4.1. Verbesserung der Aufenthaltsqualität und gerechte Nutzung des öffentlichen Raums für alle Bevölkerungsgruppen,

4.2. Umsetzung der Klimaschutz- und Lärmminderungsziele der Stadt Hamburg insbesondere im Hinblick auf den sogenannten „Zukunftsentscheid“

4.3. Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen (Fuß- und Radverkehr) sowie eine gute Anbindung an den ÖPNV?

5. Gibt es für die Abwägung zwischen Stellplatzerhalt und anderen öffentlichen Belangen verbindliche Leitlinien oder Bewertungsmaßstäbe, die für den Bezirk Eimsbüttel bzw. hamburgweit gelten?

6. Auf welche Weise wird die Bezirksversammlung Eimsbüttel in die Entscheidungsprozesse im Rahmen des Parkplatzmoratoriums eingebunden? Erfolgt eine Mitberatung oder lediglich eine nachträgliche Information über das Prüfergebnis?

7. Wie bewertet die Verwaltung den Zielkonflikt zwischen der Beibehaltung von Parkplätzen einerseits und den Anforderungen an eine sichere, barrierefreie, klimaangepasste und sozial gerechte Gestaltung des öffentlichen Raums andererseits?

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Im Arbeitsprogramm des Senats ist die Erarbeitung eines Masterplans Parken vorgesehen. Bis der Masterplan vorliegt, gilt ein Moratorium zum Abbau von Parkplätzen. Im Rahmen des Moratoriums werden alle laufenden Verkehrsplanungen, die mit einer Umgestaltung von Straßen einhergehen, mit Blick auf eine Optimierung der Gesamtmobilität überprüft und entweder ohne Änderungen freigegeben, nach einer Ergänzung von Parkständen freigegeben oder in seltenen Fällen wenn der Parkplatzverlust als zu hoch eingeschätzt wird ganz angehalten.

Die Entscheidung über die Freigabe trifft die BVM in enger Abstimmung mit der Senatskanzlei. Der Senat ist nicht verpflichtet, die Abwägungen und Schritte seiner Meinungsbildung und Entscheidungsfindung gegeber der Öffentlichkeit oder den Abgeordneten offenzulegen.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

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