22-1395

Öffentliche und kostenlose Sportangebote

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

01.09.2025

Lfd. Nr. 109 (22)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

Öffentliche und kostenlose Sportangebote

Die Kleine Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Sport und Bewegung sind wichtige Grundlagen für Gesundheit, Wohlbefinden und gesellschaftliche Teilhabe. Sie fördern nicht nur die körperliche Fitness, sondern auch soziale Kontakte, Integration und das Gemeinschaftsgefühl im Kiez.

Allerdings ist der Zugang zu Sportangeboten oft an Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren oder Vereinsstrukturen gebunden. Nicht jede Person im Bezirk kann sich eine Mitgliedschaft in einem Sportverein leisten oder an kommerziellen Angeboten teilnehmen.
Dennoch sollte jede und jeder die Möglichkeit haben, sich sportlich zu betätigen.

Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass es in Eimsbüttel ausreichend öffentliche, barrierearme und kostenlose Sportmöglichkeiten im Freien gibt, die allen Menschen unabhängig von Alter, Einkommen oder Herkunft offenstehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Gibt es im Bezirk kostenlose und öffentlich zugängliche Anlagen wie u.a. den folgenden?
Bitte auflisten mit Standortangabe (Adresse / Park, Grünanlage, Schulhof etc.
und Betreiberzuständigkeit:
- Fußballplätze
- Trainingseinrichtungen mit Körpergewichts-Geräten,
- Bewegungs-Inseln (Active City etc.)
- Calisthenics-Anlagen

- Belegenheiten für weitere Sportarten/Randsportarten
(z. B. Tischtennisplatten, Skateanlagen, Streetball, Boule, Beachvolleyball)?

- Basketballplätze
- Leichtathletik-Anlagen

- Laufrunden, Workout-Flächen, Yoga im Park

  • Auf Spielplätzen und in Parkanlagen betreibt das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR - Abteilung Stadtgrün) des Bezirksamtes öffentlich zugängliche Sport- und Bewegungsangebote.
  • Das Bezirksamt Eimsbüttel verwaltet mit der Sportabteilung (Fachamt Sozialraum­management SR) darüber hinaus bezirkliche Sportanlagen, auf denen zwar in der Regel Schul-, Betriebs- und Vereinssport ausgeführt wird, die aber öffentlich zugänglich sind und außerhalb des organisierten Sports häufig auch individuell genutzt werden können. Auf den Anlagen gibt es zunehmend vereinsunabhängige Angebote.
  • Die Schulhöfe im Bezirk Eimsbüttel sind in der Regel außerhalb des Schulbetriebs öffentlich zugänglich. Sie werden von Schulbau Hamburg betreut. Die Ausstattung der Schulhöfe mit Sport- und Bewegungsangeboten ist der Bezirksverwaltung nicht immer bekannt.
  • Sportvereine betreiben im Bezirk Eimsbüttel eigene oder vom Bezirksamt überlassene Sportanlagen. Meistens werden die Anlagen vom Vereinssport bereits intensiv genutzt. Dennoch ist häufig eine individuelle Nutzung möglich. Die Ausstattung der vereinseigenen Anlagen mit Sport- und Bewegungsangeboten ist der Bezirksverwaltung nicht immer bekannt.
  • Wohnungsunternehmen betreiben häufig Spiel- und Sportangebote auf ihren Grundstücken. Die Ausstattung der Anlagen ist der Bezirksverwaltung nicht immer bekannt.

Die der Bezirksverwaltung bekannten Angebote wurden als Übersichtsliste der Anfrage beigefügt (siehe Anhang).

Das Landessportamt hat die Active City App ins Leben gerufen (https://www.hamburg-activecity.de/app). Dort sind in einer Karte so genannte ‚Active Spots dargestellt, die sich größtenteils in der beigefügten Übersichtsliste wiederfinden. Es können selbstständig Eintragungen vorgenommen werden.

2. Sind diese Anlagen barrierefrei nutzbar (z. B. rollstuhlgerecht, taktile Elemente) und für welche Altersgruppen sind sie ausgelegt?

Die Anlagen des Bezirksamtes Eimsbüttel sind in der Regel barrierefrei zugänglich. Zum Teil sind sie auch weitgehend barrierefrei nutzbar. Aufgrund der Herstellungsjahre vieler Anlagen entsprechen jedoch bei weitem nicht alle den aktuellen Standards. Zur Barrierefreiheit auf den Schulhöfen sowie bei Sportvereinen und Wohnungsunternehmen kann die Bezirksverwaltung keine Angaben machen.

Sport- und Bewegungsangebote auf Spielplätzen und Schulhöfen richten sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche, werden aber auch von Erwachsenen in Anspruch genommen.

3. Bitte ebenfalls berücksichtigen, falls nur einzelne Bestandteile angeboten werden, wie z.B. Laufbahnen, Sprunganlagen (weit und hoch) oder Fangzäune für Wurf- und Stoßsportarten.

Siehe beigefügte Übersichtsliste.

4. Wie wird die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherheit dieser öffentlichen Anlagen gewährleistet?

  • Die Kontrollen und Funktionsprüfungen der Anlagen und Geräte erfolgt auf Spielplätzen gemäß den Spielplatznormen DIN EN 1176 und DIN EN 1177, in den Parkanlagen finden die Vorschriften analog Anwendung.
  • Prüfungen an Parcoursanlagen und Calisthenicsanlagen erfolgen nach DIN 16899.
  • Die Instandhaltung wird aus Mitteln der Rahmenzuweisung „Grün“ (MR) oder bei den bezirklichen Sportanlagen (SR) aus dem Einzelplan des Bezirksamtes bestritten.
  • Zu Schulbau Hamburg und den anderen Betreibern von Anlagen können wir keine Angaben machen.

5. Welche Anlagen im Bezirk sind zwar öffentlich, können aber nur eingeschränkt (z. B. nur innerhalb der Schulzeiten) genutzt werden?

Hierüber hat die Bezirksverwaltung keine Kenntnisse.

6. Welche neuen öffentlichen Sportanlagen (z. B. Bewegungsinseln, Calisthenics-Parks, Fitnessgeräte, Spielflächen) sind im Bezirk Eimsbüttel derzeit in Planung oder Prüfung?
Bitte mit Zeitplan der Realisierung.

  • Skateanlage Rohlfsweg: momentan in Planung, Umsetzung in 2026.
  • Revitalisierung Parkanlage und Spielplatz Baumacker/Pflugacker: In der Parkanlage wird ein Fitnessbereich umgesetzt, der gleichzeitig auch bespielt werden kann. Das Projekt befindet sich aktuell im Bau.
  • Bewegungsinsel im Von-Eicken-Park, auf der Fläche des Spielplatzes „Hartsprung“, Umsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2026.
  • Bewegungsinsel am Kaiser-Friedrich-Ufer auf der Fläche des Spielplatzes „Bundesstraße“, Umsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2026.

Im Sportpark Eimsbüttel wird eine Beachfläche entstehen die für Beachvolleyball, Beachsoccer und Beachhandball genutzt werden kann. Darüber hinaus sind verschiedene Laufbereiche (Sprint und Ausdauer) geplant. Realisierung in 2026/27.

7. Bitte tabellarisch den Stadtteilen Kerngebiet / Hoheluft West, Harvestehude-Rotherbaum, Lokstedt, Stellingen, Eidelstedt, Schnelsen und Niendorf zuordnen.

Siehe beigefügte Übersichtsliste.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Übersicht über die Aktivpunkte in Eimsbüttel

Lokalisation Beta
Von-Eicken-Park Kaiser-Friedrich-Ufer Hoheluft-West Harvestehude Lokstedt Stellingen

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